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Unser Rechtsstaat

Deutschland ist ein Rechtsstaat, das bedeutet, dass Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen.

Beschlossen werden Gesetze im Bundestag oder im Landtag. Die Grundrechte der Bürger müssen garantiert sein, und staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Die Grundrechte sind im Grundgesetz festgeschrieben. Die meisten der Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, auf die sich nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern alle in Deutschland lebenden Personen berufen können.

Wenn wir uns nur auf den Staat verlassen, machen wir es uns aber zu leicht. Es ist wichtig, dass jeder Einzelne von uns Zivilcourage zeigt, also anderen zur Hilfe kommt oder laut ausspricht, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Das ist einfacher als du denkst!

Drei Begriffe: Legislative, Judikative und Exekutive

Die Legislative ist die Gesetzgebung. Das sind Bundestag und die Landtage. Hier werden die Gesetze beschlossen.

Die Judikative ist die Rechtsprechung. Das sind die Gerichte.

Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Das sind die Regierungen auf Bundes- und Länderebene und die Verwaltungen.

Frühere Könige oder heutige Diktatoren üben alle drei Funktionen auf einmal aus. Die Verteilung und Trennung dieser drei Aufgabenbereiche nennt man Gewaltenteilung und gehört zu den wesentlichen Kennzeichen einer Demokratie.