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Der Behördenkompass

Hast du eine Frage, brauchst du Hilfe oder ein bestimmtes Formular?

Unser Behördenkompass weist dir den direkten Weg. Außer der passenden Behörde gibt es zu jedem Stichwort noch einen Steckbrief mit den wichtigsten Infos. Entscheide selbst, was du wissen willst.

 

An/Ab/Ummeldung

Geh zum Einwohnermeldeamt

Nach einem Umzug muss man sich innerhalb der ersten 2 Wochen anmelden. Dafür braucht man den Personalausweis und eine Bescheinugn des Vermieters. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist dagegen in der Regel nicht mehr nötig. Ausnahme: Man zieht ins Ausland um oder man zieht nach dem Umzug nicht in einer andere Wohnung ein.

Arbeitserlaubnis

Geh zur Agentur für Arbeit

Brauchen Ausländer, die hier arbeiten wollen mit Ausnahme von Staatsangehörigen der EU oder Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Abhängig vom Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland gibt es einige Arten von deutschen Aufenthaltstiteln. Auf dieser Seite gibt es eine umfangreiche Übersicht.

Arbeitslos

Geh zur Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit hilft bei der Stellensuche. Zur finanziellen Überbrückung gibt es Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II. Sobald du weißt, dass du bald ohne Job dastehen wirst, musst du dich arbeitssuchend melden, sonst wird dir dein Arbeitslosengeld gekürzt! Arbeitslosengeld II gibt es nur bei Bedürftigkeit und du musst jede zumutbare Arbeit annehmen. Gute Adressen bei der Jobsuche sind natürlich auch die Handwerkskammer oder die IHK.

Asylbewerber

Geh zum Sozial-/Ausländeramt

Das Ausländeramt hilft bei rechtlichen Fragen wie dem Aufenthaltstitel, bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Sprachkursen oder der Auszahlung staatlicher Leistungen. Geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis sind Personen, deren Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bewilligt wurde. Sie dürfen eine Ausbildung beginnen oder arbeiten. Asylbewerber:innen, die sich noch im Asylverfahren befinden, erhalten vom BAMF eine Aufenthaltsgestattung. Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung (der Asylantrag wurde abgelehnt, sie können derzeit aber nicht ins Heimatland zurückgebracht werden) haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Aufenthaltsgenehmigung

Geh zum Einwohnermelde-/Ausländeramt

Auch Staatsangehörige der EU, ausländische Studenten oder Au-Pair brauchen bei uns eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen. Abhängig vom Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland gibt es einige Arten von deutschen Aufenthaltstiteln. Auf dieser Seite gibt es eine umfangreiche Übersicht.

Ausbildungsbeihilfe

Geh zur Agentur für Arbeit

Wenn die Ausgaben für Wohnung, Lehrbücher, Arbeitskleider, Fahrtkosten u.a. das Lehrlingsgehalt übersteigen, kann eventuell eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Allerdings zählt hier nicht nur dein eigenes Einkommen, sondern auch das deiner Eltern. Nachfragen lohnt sich aber!

Auto an-/abmelden

Geh zur KfZ-Zulassungsstelle

Hierfür braucht man den Ausweis, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (nicht bei Neuwagen) sowie eine Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflicht. Falls du dafür selber keine Zeit hast, braucht deine Vertretung eine schriftliche Vollmacht von dir. Die Ummeldung deines Autos am neuen Wohnort kannst du direkt beim Einwohnermeldeamt erledigen.

BAföG

Geh zum Amt für Ausbildungsförderung

Schüler:innen und Student:innen können BAföG beantragen. Die Hälfte des Geldes gibt es geschenkt, die andere Hälfte muss später als unverzinsliches Darlehen wieder zurückgezahlt werden. Mietkosten werden in den BAföG-Satz eingerechnet, so dass du mit BAföG keinen Anspruch auf Wohngeld hast. Das Amt für Ausbildungsförderung findest du in der Regel beim Studentenwerk.

Beglaubigung

Geh zum Einwohnermeldeamt

Vergiss nicht dein Original mitzubringen! Wenn du dir die Gebühr sparen willst, kannst du z.B. dein kopiertes Schulzeugnis auch in der Schule oder auf dem Pfarramt beglaubigen lassen.

Bußgelder

Geh zum Ordnungsamt

Gegen einen Bußgeldbescheid gibt es immer auch ein Einspruchsrecht. Wie lange du dazu Zeit hast und wohin du dich dafür wenden musst, steht auf dem Bußgeldbescheid.

Drogen

Geh zum Gesundheitsamt

Hier bekommst du eine erste Beratung und viele Tipps zu Selbsthilfegruppen und Therapiemöglichkeiten.

Einbürgerung

Geh zum Ausländer-/ Einwohnermeldeamt

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit haben möchte, muss Deutsch können, schon 8 Jahre hier leben und seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben. Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Voraussetzungen und Ausnahmen, etwa für Kinder oder Familienangehörige.

Einkommenssteuererklärung

Geh zum Finanz-/ Einwohnermeldeamt

Die Formulare für die Einkommensteuererklärung bzw. den Lohnsteuerjahresausgleich bekommst du in der Regel per Post zugeschickt. Falls nicht, kannst du sie dir beim Finanzamt oder dem Einwohnermeldeamt besorgen. Beim Finanzamt bist du richtig, wenn du Fragen hast.

Familienpass

Geh zum Sozialamt

Viele Städte bieten einen Familienpass an. Für die Vergabe gibt es meist bestimmte Einkommensgrenzen und auch die Kinderzahl spielt natürlich eine Rolle. Damit bekommen Eltern und ihre Kinder Ermäßigungen bei städtischen Kulturangeboten vom Schwimmbad, über Ferienangebote für Kinder bis zur Musikschule.

Führerscheinänderungen

Geh zur KfZ-Zulassungsstelle

Namensänderungen (nach Heirat) und andere Änderungen bei Angaben auf dem Führerschein (Sehhilfe, Fahrerlaubnis ...) müssen unverzüglich in den Autopapieren berichtigt werden. Das geht außer bei der Kfz-Zulassungsstelle häufig auch beim Einwohnermeldeamt. Der Papierführerschein hat übrigens ausgedient. Du bekommst immer einen neuen Kartenführerschein.

Gesundheitszeugnis

Geh zum Gesundheitsamt

Für bestimmte Berufe brauchst du ein Gesundheitszeugnis und wenn du noch keine 18 bist, kannst du ohne diese gar nicht erst eine Ausbildung anfangen. Du kannst dir das Gesundheitszeugnis übrigens genau so gut bei deinem Hausarzt holen!

Heiraten

Geh zum Standesamt

Zur Anmeldung für die Eheschließung müssen beide Partner:innen mit. Falls einer der beiden gar nicht kann, muss er/sie eine schriftliche Beitrittserklärung unterschreiben. Am besten vorab einen Termin vereinbaren und nach den mitzubringenden Unterlagen fragen!

Hundesteuer

Geh zum Bürgeramt

Für deinen Hund musst du Steuern zahlen! Du musst ihn innerhalb eines Monats bei der Stadt/Gemeinde anmelden.

Jugendhaus

Geh zur Stadt oder Gemeinde

Jugendhäuser/-zentren bieten vieles. Sie sind Treffpunkte, haben oft ein Internetcafe oder einen Proberaum und organisieren zusammen mit den Jugendlichen Workshops, Partys und mehr. Genaueres erfährst du bei der Stadt oder Gemeinde oder du suchst dir die Adresse über die Webseite der Stadt.

Kinderbetreuung

Geh zum Jugendamt

Hier bekommst du Adressen über Kinderbetreuungseinrichtungen. Teilweise übernimmt das Jugendamt auch Betreuungskosten.

Kindergeld

Geh zur Agentur für Arbeit

Eltern bekommen für ihre Kinder monatlich Kindergeld vom Staat. Wenn du arbeitslos bist, können deine Eltern für dich bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld beantragen und bei Schul- oder Berufsausbildung, Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr oder Studium sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Während eines geregelten Freiwilligendienstes besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Kirchenein-/austritt

Geh zur Kirche/zum Standesamt

Wenn du in eine Glaubensgemeinschaft eintreten willst, gehst du zum nächsten Pfarramt oder etwa zur Moschee. Für Kirchenaustritte ist dagegen das Standesamt zuständig. Ab 14 Jahre kannst du selbst entscheiden, ob du aus der Kirche austreten willst.

Kulturangebote/Events

Geh zum Kulturamt

Hier findest du Informationen zu städtischen Kulturangeboten wie Musikschule, Museen, Theater oder Schwimmbäder und auch so manchen anderen Veranstaltungshinweis.

Menschen mit Behinderung

Geh zum Gesundheitsamt / Sozialamt / der Agentur für Arbeit!

Es gibt viele Behörden, die sich auch um die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung kümmern. Dafür ist kein eigenes Amt nötig und das ist gut so! Dabei geht es nicht nur um Geldleistungen, sondern natürlich auch um Beratung, besondere Angebote, behindertenfreundliche Einrichtungen, Selbsthilfegruppen und mehr.

Personalausweis

Geh zum Einwohnermeldeamt

Den gibt es bereits bei der Geburt. Er muss bis 26 alle 5 Jahre und dann alle 10 Jahre verlängert werden. Für das Passfoto gibt es einige Spielregeln. Am besten lässt du es im Fotogeschäft machen und sagst dazu, dass du es für den Pass brauchst.

Polizeiliches Führungszeugnis

Geh zum Einwohnermeldeamt

Das polizeiliche Führungszeugnis brauchst du für manche Arbeitgeber:innen aber auch für einzelne Ehrenämter. Zur Beantragung musst du deinen Personalausweis mitnehmen und persönlich erscheinen. Wenn du noch nicht 18 bist, können auch deine Eltern das Führungszeugnis für dich beantragen.

Rechtsberatung

Geh zum Jugendamt

Hier erfährst du, wo du dich zur Rechtsberatung hinwenden kannst. Für Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren gibt es hier auch die Jugendgerichtshilfe.

Reisepass

Geh zum Einwohnermeldeamt

Wie der Personalausweis muss auch der Reisepass nach 5 Jahren (bis 26) bzw. 10 Jahren wieder verlängert werden. Erkundige dich vor einer Reise rechtzeitig im Reisebüro oder Reiseführer, ob der Personalausweis genügt, du einen Reisepass oder gar ein Visum brauchst. Auf einen neuen Reisepass musst du meistens 4-6 Wochen warten.

Schulden

Geh zum Sozialamt

Entweder bietet das Sozialamt selbst eine kostenlose Schuldnerberatung oder kann dir die richtige Adresse zur nächsten Schuldnerberatung nennen. Nimm die Hilfe in Anspruch!

Schwanger

Geh zum Jugendamt

Das Jugendamt berät dich über finanzielle Hilfen für Schwangere und zu Fragen der Vaterschaftsanerkennung und des Sorgerechts. Hier bekommst du auch Adressen von Beratungseinrichtungen, wenn du nicht sicher bist, ob du dein Kind austragen möchtest.

Steuerklasse ändern

Geh zum Finanzamt

Das kann sinnvoll sein, wenn du geheiratet hast und ihr sehr unterschiedliche Einkommen habt.

Sozialversicherungsausweis

Geh zur Krankenkasse

Erstmalig bekommst du deinen Sozialversicherungsausweis vom Rentenversicherungsträger (LVA). Bei Verlust oder Namensänderung musst du dich hingegen an deine Krankenkasse wenden.

Sozialhilfe

Geh zum Sozialamt

Sozialhilfe bekommen nur noch Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Arbeitslose zwischen 16 und 65 Jahre müssen sich an die Agentur für Arbeit wenden. Dort wird geprüft, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast und man hilft dir, eine Ausbildungsstelle, Arbeit oder Berufsvorbereitungsmaßnahme zu finden.

Stress mit den Eltern

Geh zum Jugendamt

Hier hat man ein offenes Ohr für dich und wird gemeinsam nach Lösungen suchen.

Suchtpronleme

Geh zum Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt bietet kostenlose und anonyme Beratung und vermittelt Kontakte zu anderen Beratungseinrichtungen und Selbsthilfegruppen.

Verloren: Pass, Schlüssel, Geld und Co.

Geh zum Fundbüro

Wenn du nicht nur deinen Schlüssel, sondern auch dein Portmonee mit Pass oder anderen Dokumenten verloren hast, kommen die Fundsachen zur Polizei. Dort kannst du auch eine Verlustanzeige aufgeben.

Visum

Geh zum Konsulat

Für viele Reisen außerhalb Europas brauchst du ein Visum. Das bekommst du im Konsulat des entsprechenden Landes oder du kannst es online beantragen.Wenn du jemanden aus dem Ausland einladen willst, der bei uns ein Visum braucht, musst du eine "Verpflichtungserklärung für Besuchervisum" abgeben. Damit unterschreibst du, dass der Besucher im Zweifelsfall nicht dem Staat, sondern dir auf der Tasche liegt. Nähere Infos dazu gibt es beim Einwohnermeldeamt.

Wohnberechtigungsschein

Geh zum Wohnungs-/ Sozialamt

Wohngeld musst du jedes Jahr neu beantragen und richtet sich nach deinem Einkommen, der Personenzahl und deiner Miete. Wenn du BAföG bekommst, kannst du kein Wohngeld beantragen, wohl aber einen Wohnberechtigungsschein.

Wohngeld

Geh zum Wohnungs-/ Sozialamt

Mit dem Wohnberechtigungsschein kannst du in staatlich geförderte Sozialwohnungen ziehen. Entscheidend ist dein Einkommen und die Familienzahl. Auch mit BAföG kannst du einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Selber hingehen oder andere schicken?

Nicht immer passt ein Behördengang in den Terminkalender und doch kommst du oft nicht daran vorbei, selbst zu gehen. Bevor du deine Eltern oder eine Freundin schickst, solltest du online nachschauen oder telefonisch erfragen, ob dies geht und deine Vertreter von dir eine Vollmacht brauchen. Letzteres geht ganz unkompliziert.

Eine Vollmacht erteilen

Du schreibst einfach auf einen Briefbogen, dass du die Person xy bevollmächtigst für dich den Antrag x zu stellen oder etwa das Dokument y abzuholen. Dann muss noch Ort, Datum und deine Unterschrift drauf. Teilweise gibt es auch spezielle Vordrucke, wie etwa für den Antrag auf Eheschließung und wenn du noch nicht 18 bist, können deine Eltern manche Formulare für dich ausfüllen bzw. du brauchst für vieles ihre schriftliche Einverständniserklärung.

Die Person, die mit der Vollmacht dann für dich aufs Amt geht, muss sich über ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können!