Der Umzugsservice
Mit ein bisschen Vorbereitung kannst du dir so manches Chaos ersparen. Wenn der Umzug geschafft ist, reicht es nicht, auszupacken und einzurichten, sondern du musst „Hinz und Kunz” deine neue Adresse mitteilen. Wir sagen dir, wen du nicht vergessen darfst.
Schreib drauf, was drin ist!
Wenn du schon vorher in die neue Wohnung kannst, lohnt es sich bereits vor dem Umzugstag Regale aufzustellen und zerbrechliche oder empfindliche Sachen wie Blumen oder Geschirr rüber zu bringen und am besten auch gleich schon zu verstauen. Wenn du nicht nur mit drei Kartons umziehst oder deine neue Wohnung mehrere Zimmer hat, kann es sich lohnen, die Umzugskisten zu beschriften. So findest du später deine Sachen schneller und deine Helfer:innen wissen gleich, was wohin gehört.
Umzugskartons kannst du natürlich bei Umzugsfirmen oder Heimwerkermärkten kaufen, aber es gibt auch andere Möglichkeiten. Online findest du billige Gebrauchte. Hier kannst du dann auch nach geschafftem Umzug deine Kartons weiter verkaufen. Besonders für Bücher sind „Bananenkisten” ein guter Tipp. Die kannst du dir bei Gemüse- oder Lebensmittelhändlern erfragen.
Neue Adresse?
Nicht nur deine Freunde wollen deine neue Adresse wissen! Stell dir am besten deine persönliche Liste zusammen. Und falls du doch mal jemanden vergessen solltest, hilft der - allerdings kostenpflichtige - Nachsendeantrag bei der Post.
Denk daran: Nach einem Umzug musst du dich innerhalb der ersten 2 Wochen am neuen Wohnort anmelden. Dafür brauchst du den Personalausweis und eine Bescheinigung deines/deiner Vermieters/Vermieterin. Du musst persönlich ins Einwohnermeldeamt gehen oder schickst jemanden, dem du dazu eine Vollmacht erteilt hast. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist dagegen in der Regel nicht mehr nötig. Die neue Adresse wird dabei direkt in deinem Pass eingetragen.
Die darf ich nicht vergessen ...
- Eltern, Geschwiste, Omas und Opas
- Freunde und Bekannte
- Arbeitgeber:in, Lohnbuchhaltung/Personalabteilung
- Arbeitsamt (wenn du dort gemeldet bist oder Leistungen beziehst)
- Finanzamt (Steuernummer mit angeben)
- Universität
- BAföG-Amt
- Kfz-Versicherung ...
- Krankenkasse
- Bank/en
- Vereine
- ...
Neue Bankverbindung?
Wenn du nicht nur deine Adresse, sondern auch deine Bankverbindung wechselst, musst du auch an deine ganzen Daueraufträge und Einzugsermächtigungen (Verein, Handyvertrag, Vermieter ...) denken!