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Wahlen und Spielregeln

Wählen ist doch das Einfachste der Welt. Du machst einfach ein Kreuz. So einfach ist es allerdings nicht ganz. Je nach Wahl hast du unterschiedlich viele Stimmen.

Bei der Europa- oder Bürgermeisterwahl hast du nur eine Stimme. Allerdings wählst du bei der Europawahl eine Partei und die Stimmen werden nach dem Verhältniswahlrecht vergeben. Die Bürgermeisterwahl ist hingegen eine reine Personenwahl. Hier muss ein Kandidat oder eine Kandidatin 50 % der Stimmen erreichen, um zu gewinnen. Schafft dies niemand, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Bei diesem entscheidet dann die höchste Stimmzahl.

Bei der Gemeinderatswahl bekommst du gleich einen ganzen Packen mit Wahlzetteln ins Haus geschickt und du kannst in vielen Bundesländern schon ab 16 Jahren daran teilnehmen. Den Durchblick bekommst du auf den weiteren Seiten und dein Wissen kannst du beim Wahlquiz auf die Probe stellen.

Alle Wahlen müssen bei uns allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.

Es gibt das aktive und passive Wahlrecht. Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Menschen mit passivem Wahlrecht können selbst gewählt werden.

Die gesetzgebenden Organe, also der Bundestag und die Landtage, werden direkt vom Volk gewählt, die Regierungen indirekt über die Wahl der Abgeordneten, die dann die Bundes- oder Landesregierung wählen.