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Kommunalwahlen

Kommunalwahlen laufen überall in Deutschland anders ab. In Baden-Württemberg werden alle fünf Jahre in den Gemeinden die Gemeinderäte und in den Landkreisen die Kreisräte gewählt. Der:Die Bürgermeister:in einer Gemeinde wird alle acht Jahre gewählt. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundsländern haben hier die Wähler:innen viel Einfluss: Sie können kumulieren und panaschieren und wählen ihre Oberbürgermeister oder Bürgermeister direkt.

Und es gibt noch einen Unterschied zu den Wahlen auf Landes- und Bundesebene. Wie bei den Europawahlen sind hier nicht nur alle volljährigen Deutschen wahlberechtigt und wählbar, sondern auch Bürger eines anderen EU-Staates, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis wohnen. In vielen Bundesländern - und auch in Baden-Württemberg - darfst du bereits ab 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen. In Baden-Württemberg kannst du mit 16 Jahren auch schon gewählt werden, du darfst dich also auf die Kandidatenliste einer Partei oder Wählerliste aufstellen lassen.

Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen

Die Gemeinderatswahlen und die am gleichen Tag stattfindenden Kreistagswahlen in den 35 Landkreisen Baden-Württembergs gibt es alle fünf Jahre. Teilweise finden dazu noch Ortschaftsratswahlen statt. Sie werden in einzelnen Ortsteilen der Gemeinden durchgeführt, für die Gemeinden die Ortschaftsverfassung eingeführt haben. Alle drei Wahlen laufen am gleichen Tag. Vor den Wahlen bekommst du unabhängig davon, ob du Briefwahl machen möchtest oder am Sonntag ins Wahllokal gehst, die Wahlunterlagen nach Hause geschickt. Das hat seinen Grund und der liegt an dem berühmt-berüchtigten Panaschieren und Kumulieren und den vielen Stimmen, die du vergeben darfst.

In der Praxis sieht das so aus:

Du bekommst die Unterlagen per Post. Das sind die Wahlvorschläge der Parteien. Pro Partei bzw. Wahlvorschlag bekommst Du einen Stimmzettel, auf dem so viele Kandidat:innen stehen wie Posten im Gemeinde- oder Kreistag zu vergeben sind. In unserem Beispiel sind das 30 Kandidaten pro Partei. Bei 8 Parteien hättest du also zwischen 240 Personen die Wahl. Du selber hast 30 Stimmen.

Du kannst deine 30 Stimmen komplett einer Partei geben. Dafür nimmst du einfach den Wahlzettel deiner Partei und steckst ihn so in deinen Wahlumschlag. Alle 30 Personen auf dem Wahlzettel bekommt dann eine Stimme von dir.

Du kannst aber auch panaschieren und Personen verschiedener Parteien Stimmen geben. Wenn dir wichtig ist, dass bestimmte Kandidat:innen gewählt werden, kannst du diesen nicht nur eine, sondern sogar bis zu drei Stimmen geben. So haben auch Personen auf hinteren Listenplätzen eine Chance. Das nennt man Kumulieren. Wichtig ist, nur, dass niemand mehr als drei Stimmen hat und du in unserem Beispiel nicht mehr als 30 Stimmen vergibst. Ansonsten ist der Wahlzettel ungültig.

Bürgermeisterwahl

In Baden-Württemberg werden Bürgermeister:innen und Oberbürgermeister:innen direkt vom Volk gewählt. Oberbürgermeister gibt es in den Stadtkreisen und Großen Kreisstädten. In den kleineren Kommunen leiten Bürgermeister die Amtsgeschäfte. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Bürgermeisterwahlen sind der klassische Fall von Wahlen, wie du sie von Klassensprecherwahlen her kennst: Ein paar Personen stehen zur Wahl, eine davon wird gewählt. Die Bewerber:innen müssen zwischen 18 und 68 Jahre alt sein. Im Amt darf man bis zum Alter von 73 Jahren bleiben.

Du hast eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (absolute Mehrheit). Gelingt das keinem Kandidaten auf Anhieb, findet eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl. Hier reicht also die relative Mehrheit.