Versicherungsschutz
Für Schüler:innen, Azubis/Azubinen und Student:innen
Gesetzliche Sozialversicherungen:
Bei einem Ausbildungsgehalt bis 325 € im Monat zahlt der/die Arbeitgeber:in die Sozialversicherungsbeiträge alleine.
Krankenversicherung:
Azubis/Azubinen unter 18 Jahre sind von Zuzahlungen zu Medikamenten u.ä. befreit. Einzige Ausnahme sind Zahnersatz und Fahrtkosten. Bis 25 Jahre bist du als Schüler:in oder Student:in über deine Eltern beitragsfrei krankenversichert, falls du nicht regelmäßig mehr als 450 € im Monat nebenher verdienst. Das gilt allerdings nur für die gesetzlichen Krankenversicherungen. Bei den Privaten muss von Anfang an für jeden bezahlt werden.
Rentenversicherung:
Ab 18 werden maximal 8 Jahre Schulausbildung (Schule, Fach- oder Hochschule, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) als Anrechnungszeit auf die Rente gut geschrieben. Allerdings werden davon nur 3 Jahre so angerechnet, als ob du 75 % des lebenslangen Durchschnittsverdienst erzielt hättest.
Privathaftpflicht:
Während der Berufsausbildung oder dem Studium bist du über die Haftpflichtversicherung deiner Eltern mitversichert.
Hausratversicherung:
Wenn du noch deinen offiziellen „Erstwohnsitz” bei deinen Eltern hast, bist du auch bei eigener Bude über die Hausratversicherung deiner Eltern mitversichert. Allerdings nur mit 10 % der Versicherungssumme deiner Eltern bzw. maximal 10.000 €.
Für FSJ/BFD (Bundesfreiwilligendienst)
Krankenversicherung:
Du brauchst eine eigene Krankenversicherung. Die Versicherungsbeiträge zahlt deine Einsatzstelle für dich.
Rentenversicherung:
Du bist automatisch rentenversichert ohne dafür eigene Beiträge zahlen zu müssen.
Arbeitslosenversicherung:
Wenn du direkt vorher Beiträge gezahlt hast oder arbeitslos gemeldet warst, bist du weiter beitragsfrei versichert. Das ist wichtig für die Zeit nach dem FSJ oder BFD, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen willst.
Privathaftpflicht:
Wenn deine Eltern eine Private Haftpflichtversicherung haben, dann gilt diese in der Regel auch noch für dich. Das solltest du bei deiner Versicherung zur Sicherheit aber noch einmal abklären.
Hausratversicherung:
Wenn du noch deinen offiziellen „Erstwohnsitz” bei deinen Eltern hast, bist du auch bei eigener Bude über die Hausratversicherung deiner Eltern mitversichert. Allerdings nur mit 10 % der Versicherungssumme deiner Eltern bzw. maximal 10.000 €.
Für Arbeitslose
Kranken- und Rentenversicherung:
Du bist kranken-, pflege- und rentenversichert, sofern du arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehst.
Hausratversicherung:
Wenn du noch deinen offiziellen „Erstwohnsitz” bei deinen Eltern hast, bist du auch bei eigener Bude über die Hausratversicherung deiner Eltern mitversichert. Allerdings nur mit 10 % der Versicherungssumme deiner Eltern bzw. maximal 10.000 €.
Für Kinder oder Ehepartner:innen
Krankenversicherung:
Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung sind bis 25 Jahre über die Eltern beitragsfrei bei den gesetzlichen Krankenkassen mitversichert. Das gilt auch für Ehepartner:innen ohne eigenes Einkommen bzw. bis zu einem Verdienst von 450 € im Monat (geringfügig Beschäftigte). Bei den Privaten muss dagegen von Anfang an für jeden einzeln bezahlt werden.
Rentenversicherung:
Für Pausen wegen Kindererziehung werden pro Kind drei Jahre auf deinem Rentenkonto wie bei einem Durchschnittverdiener gutgeschrieben und weitere 7 Jahren werden die Beiträge aufgestockt. Pausierende Väter müssen allerdings die Gutschrift von Erziehungszeiten spätestens zwei Monate nach Beginn der Elternzeit schriftlich bei der Rentenversicherung beantragen!
Privathaftpflicht:
Bei der Privaten Haftpflichtversicherung sind Ehepartner:innen und Kinder beitragsfrei mitversichert.