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Glossar

absolute Mehrheit
Mehr als 50 % der Stimmen, während „relative Mehrheit“ bedeutet, dass man mehr Stimmen hat als die anderen.

aktives Wahlrecht
Recht, wählen zu dürfen. Bei Bundes- und Landtagswahlen haben alle volljährigen Deutschen das aktive Wahlrecht, bei Europa- und Kommunalwahlen zusätzlich alle EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Bei Kommunalwahlen haben außerdem in vielen Bundesländern Bürgerinnen und BÜrger ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht.

Briefwahl
Wenn du am Wahltermin im Urlaub oder wegen Krankheit oder einer anderen wichtigen Angelegenheit verhindert bist, kannst du vorab per Briefwahl deine Stimme abgeben.

Demoskopie
Meinungsforschung. Die Demoskopen führen Umfragen z.B. zum Wahlverhalten durch (Sonntagsfrage).

Direktmandat
Bei einem Direktmandat wurde der oder die Abgeordnete in einem Wahlkreis mit relativer Mehrheit gewählt und zieht damit in den Bundes- oder Landtag ein.

Erststimme
Bei der Bundestagswahl hat der Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme werden die Direktmandate vergeben.

Europäische Union (EU)
Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von mittlerweile 28 europäischen Staaten, die auf praktisch allen Feldern zusammenarbeiten.

Europäisches Parlament
Das europäische Parlament ist die Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger in Europa. 751 Abgeordnete erfülllen Aufgaben der politischen Kontrolle und üben Beratungsfunktionen aus. Gemeinsam ist es mit dem europäischen Rat als Gesetzgeber tätig.

Globalisierung
Globalisierung bezeichnet die zunehmende weltweite Verflechtung in allen Bereichen (Wirtschaft, Kultur, Politik, usw.), die Chancen und Risiken mit sich bringt. Heftig umstritten ist, wie Globalisierung gerecht gestaltet werden kann.

Hochrechnung
Am Wahlabend wird mit Hilfe der schon gezählten Stimmen hochgerechnet, wie das Gesamtergebnis aussehen könnte. Je später der Abend, desto genauer die Ergebnisse, weil immer mehr ausgezählte Stimmen in die Berechnung einfließen.

Jugendgemeinderat
Demokratisch legitimiertes, überparteiliches Gremium auf kommunaler Ebene, das die Interessen der Jugendlichen in der Stadt oder Gemeinde gegenüber Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt.

Kumulieren
Das "Kumulieren" ist eine Besonderheit bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Die Wählerin oder der Wähler kann einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.

Mehrheitswahlrecht
In einer Mehrheitswahl ziehen nur solche Kandidaten in das Parlament ein, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die Merheit an Wählerstimmen auf sich vereinigen konnten. Alle anderen Stimmen verfallen.

Misstrauensvotum
In parlamentarischen Systemen ist der Regierungschef dem Parlament verantwortlich. Das bedeutet, dass er vom Parlament gewählt wird und von ihm mit Hilfe eines Misstrauensvotums auch wieder abgesetzt werden kann. In Deutschland gibt es die Besonderheit, dass es nicht reicht, wenn das Parlament (Bundestag) dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin das Misstrauen ausspricht. Der Bundestag muss gleichzeitig einen neuen Bundeskanzler wählen. Deshalb spricht man für Deutschland von einem konstruktiven Misstrauensvotum.

Nichtwähler
Bezeichnung für Personen, die von ihrem Wahlrecht nicht Gebrauch machen, also nicht zur Wahl gehen.

Panaschieren
Das "Panaschieren" ist eine Besonderheit bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg. Der Wähler kann Kandidaten von verschiedenen Parteien (Listen) wählen.

passives Wahlrecht
Recht, sich zur Wahl zu stellen. Bei Bundes- und Landtagswahlen haben alle volljährigen Deutschen das passive Wahlrecht, bei Europa- und Kommunalwahlen zusätzlich alle EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Für manche Ämter gibt es besondere Altersbeschränkungen, die das passive Wahlrecht einschränken, z.B. müssen Bürgermeister-Kandidaten in Baden-Württemberg zwischen 25 und 68 Jahre alt sein. relative Mehrheit Mehr Stimmen als die anderen, während "absolute Mehrheit" bedeutet, dass man mehr als 50 % der Stimmen hat.

Sonntagsfrage
„Welche Partei würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahlen wären?” - Mit dieser „Sonntagsfrage” wird von den Demoskopen die Wahlabsicht der Bevölkerung abgefragt.

Stammwähler
Stammwähler sind Wählerinnen und Wähler, die immer die gleiche Partei wählen, also gewissermaßen „Stammkunden” der Partei sind.

Stichwahl
Tritt ein, wenn die absolute Mehrheit erforderlich ist, aber keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang über 50 % der Stimmen erreicht hat. Dann treten entweder nur noch zwei Kandidaten an oder die relative Mehrheit reicht für den Sieg. Bsp.: Oberbürgermeisterwahl.

Überhangmandat
Erhält eine Partei (z.B. bei Bundestagswahlen) mehr Direktmandate, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, darf die Partei diese Sitze als "Überhangmandate" behalten. Die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöht sich dann.

Verhältniswahlrecht
Wahlverfahren, bei dem die Parteien im Verhältnis der erhaltenen Wählerstimmen eine entsprechende Anzahl an Sitzen erhalten. Das heißt, dass eine Partei (im Idealfall) 10 % der Sitze erhält, wenn sie 10 % der Stimmen errungen hat. Das Gegenmodell ist das Mehrheitswahlrecht. Meistens findet man Mischformen, z.B. ist die Bundestagswahl eine so genannte "personalisierte Verhältniswahl".

Vertrauensfrage
In parlamentarischen Systemen wird der Regierungschef (Bundeskanzler/in auf Bundes-, Ministerpräsident/in auf Länderebene) vom Parlament gewählt und ist ihm verantwortlich. Wenn der Regierungschef den Eindruck gewinnt, dass das Parlament nicht mehr hinter seiner Politik steht, kann er oder sie die Vertrauensfrage stellen. Gewinnt er die Abstimmung, hat ihm das Parlament das Vertrauen ausgesprochen. Verliert er, wird er wohl zurücktreten und Neuwahlen beantragen. Während beim Misstrauensvotum die Initiative vom Parlament ausgeht, ergreift bei der Vertrauensfrage die Regierung die Initiative.

Volksabstimmung (Volksentscheid)
Die Bürgerinnen und Bürger können direkt über eine Sachfrage oder ein Gesetz abstimmen, dass per Vorlage zur Abstimmung gegeben wird. Eine solche Vorlage kann direkt über ein Volksbegehren und eine Volksinitative aus dem Volk kommen.

Volksbegehren
Bürgerinnen und Bürger können eine Sachfrage oder einen Gesetzentwurf in das Parlament einbringen. Die Initiatoren des Volksbegehrens müssen in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften der Wahlberechtigten vorlegen, damit das Parlament darüber entscheidet. Sind die Initiatoren mit dem Ergebnis der Abstimmung nicht zufrieden, können sie eine Volksabstimmung verlangen.

Volksinitiative
Damit eine Volksinitiative im Parlament behandelt wird, müssen die Initiatoren eine festgelegte Zahl an Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern, meist in einer bestimmten Frist, vorlegen. Das Parlament muss den Vorschlag dann im Plenum behandeln, jedoch nicht darüber abstimmen.

Wahlgrundsätze
Bedingungen, die eine demokratische Wahl erfüllen muss. Beispiel: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."
Allgemein: Alle volljährigen Bürger und Bürgerinnen dürfen wählen.
Unmittelbar: Die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt.
Frei: Auf die Wähler darf von keiner Seite ein irgendwie gearteter Druck ausgeübt werden.
Gleich: Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestages.
Geheim: Niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Die Stimmabgabe ist geheim, damit eine freie Wahlentscheidung gewährleistet ist (deshalb gibt es Wahlkabinen).

Wahlkreis
Der kleinste geographische Teil des Wahlgebietes, der für die Sitzverteilung relevant ist. Bei Bundestagswahlen gibt es zum Beispiel 299 Wahlkreise, die weiter in Wahlbezirke unterteilt sind.

Wechselwähler
Gegenteil von Stammwähler. Ein Wechselwähler wählt nicht immer die gleiche Partei.

Zweitstimme
Bei der Bundestagswahl hat jeder eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Zweitstimme bestimmt die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag bekommt.