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Glossar

Das Versicherungs-ABC der Abkürzungen

AN: Arbeitnehmer:in
BAV: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
BU: Berufsunfähigkeit
BZD: Beitragszahlungsdauer
GVR: Gesetzliche Rentenversicherung
LD: Leistungsdauer
LV: Lebensversicherung
LZ: Laufzeit
PRV: Private Rentenversicherung
RKW: Rückkaufswert
VD: Versicherungsdauer
VN: Versicherungsnehmer:in
VP: versicherte Person
VR: Versicherer (Versicherungsgesellschaft/-unternehmen)
VS: Versicherungssumme

 

Ablauf
Ende des Zeitraumes, für den die Versicherung abgeschlossen wurde. Das Ablaufdatum verlängert sich üblicherweise immer um ein weiteres Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

Abschlusskosten
Sie entstehen den Versicherungsunternehmen beim Vertragsabschluss: Abschlussprovision, Antragsprüfung- und Bearbeitung, Ausfertigung des Versicherungsscheines.

Abschlussprovision
Versicherungsmakler:innen bekommen beim Abschluss eines Vertrages Provision. Diese entfällt bei Direktversicherern.

Alimentationsprinzip
Das gilt für Beamt:innen. Der Staat ist verpflichtet, Beamt:innen und ihre Familien lebenslang angemessen zu unterhalten.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Regeln und Pflichten für den/die Versicherer:in (Versicherungsgesellschaft) und den/die Versicherungsnehmer:in (Kunde).

Altersgrenze
Sie besagt, ab welchem Alter eine Versicherungen einen als Versicherungskunde nicht mehr aufnehmen muss. Beispielsweise ist der Wechsel von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherungen für Leute über 55 Jahre prinzipiell unmöglich.

Altersrückstellung
Bei den privaten Krankenversicherern wird ein fester Prozentsatz für die Beitragsentlastung im Alter zurückgestellt. Diese Altersrückstellung kann bei einem Kassenwechsel nicht mitgenommen werden, was den Wechsel erschwert bzw. finanzielle Einbußen nach sich zieht.

Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist eine finanzielle Absicherung für die Lebensphase im Rentenalter. Neben der gesetzlichen Rentenversicherungen gibt es die betriebliche und private Altersvorsorge und seit 2002 die Riester-Rente.

Angehörigenklausel
Diese gilt bei Haftpflichtversicherungen und schließt Haftpflichtansprüche von Angehörigen, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben, aus. Wenn dir die teure Vase deiner Mutter zu Bruch geht, ist das also kein Fall für eure Haftpflichtversicherung, es sei denn, du wohnst nicht mehr Zuhause und bist selbstständig versichert.

Ansparmodell
Regelmäßiges Ansparen. Üblich bei der Riester-Rente oder privaten Rentenversicherungen.

Antragsbindefrist
Ein ausgefüllter und unterschriebener Versicherungsantrag ist für den/die Versicherungsnehmer:in prinzipiell bindend. Erst wenn die Versicherung sich innerhalb der Antragsbindefrist von 2-6 Wochen nicht meldet, kann man sich nach einer anderen Versicherung umsehen. Davon unberührt ist allerdings das Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage.

Anzeigepflicht
Der Versicherungskunde ist gesetzlich verpflichtet, den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen und Änderungen anzugeben. Dies betrifft z.B. den Gesundheitszustand bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Fragen rund ums Auto bei der Kfz-Haftpflicht. Bei Falschangaben drohen hohe Nachzahlungen oder gar eine Kündigung des Versicherungsschutzes.

Äquivalenzprinzip
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Art und Größe des Risikos und der gebotenen Leistungen. Zeichnet die privaten Versicherungen aus, hingegen bei den gesetzlichen Sozialversicherungen stärker das Solidarprinzip dominiert.

Arbeitslosenversicherung, gesetzliche
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung in Deutschland, in der alle Arbeitnehmer:innen pflichtversichert sind. Der Beitrag wird vom Gehalt abgeführt. Mögliche Leistungen sind Arbeitslosengeld und Maßnahmen zur Arbeitsplatzförderung. Arbeitslosengeld II ist dagegen keine Versicherungsleistung.

Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Gesundheitsschaden, für den die gesetzliche Unfallversicherung eintritt, wenn der Unfall während der Arbeitstätigkeit oder auf dem Weg dorthin geschehen ist (z.B. auch auf dem Schulweg). Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt allein der/die Arbeitgeber:in. Ihm ist ein Arbeitsunfall sofort mitzuteilen.

Aufsichtspflicht
„Eltern haften für ihre Kinder”. Paradoxerweise greift die Haftpflichtversicherung der Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Haftpflichtversicherung zahlt beispielsweise den Kratzer am Auto durch das Fahrrad nur, wenn die Eltern nicht dabei waren und so ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Auslandskrankenschein
Der gesetzliche Krankenschutz gilt auch in den meisten anderen europäischen Ländern. In vielen Ländern reicht dafür die ganz normale Versicherungskarte, teilweise sind aber auch spezielle Auslandskrankenscheine erforderlich, die man bei seiner Krankenkasse anfordern kann. Für welche Länder das gilt, sieht du auf der Webseite deiner Krankenkasse.

Auslandskrankenversicherung
Sie ist dort sinnvoll, wo die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr greift, d.h. vor allem bei Reisen im außereuropäischen Bereich oder bei sehr langen Reisen. Auslandskrankenversicherungen zahlen allerdings nicht bei absehbaren Krankheiten, etwa in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder einer chronischen Erkrankung. Auch bei Reisen innerhalb Europas kann diese Zusatzversicherung durchaus sinnvoll sein.

Bedarfsanalyse
Hier wird individuell geklärt, welche Versicherungen mit welchen Leistungen gebraucht werden.

Beginn des Versicherungsschutzes
Beginn des Versicherungsschutzes ist der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag unverzüglich nach Aufforderung gezahlt wurde. Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungen gibt es allerdings Wartezeiten.

Beitrag
Regelmäßige Zahlung an die Versicherung, auch Prämie genannt. Die privaten Versicherungen geben oft Rabatte, wenn die Beiträge jährlich statt vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden.

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist eine Obergrenze, die für die Berechnung der jeweiligen gesetzlichen Versicherung - Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung - herangezogen wird. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zusätzlich noch die Versicherungspflichtgrenze, die noch etwas höher als die Beitragsbemessungsgrenze ist. Wer mit seinem Bruttogehalt über die Versicherungspflichtgrenze kommt, kann eine private Kranken- und Pflegeversicherung wählen oder sich freiwillig pflichtversichern.

Beratung
Ein gute/r Berater:in kommt nicht unaufgefordert auf einen zu, kommt ohne Fachausdrücke aus und versucht nicht, bestimmte Versicherungen zu verkaufen! Er/Sie informiert, drängt nicht auf Vertragsabschluss, will keine Name von Bekannten und imponiert nicht mit buntem Werbematerial.

Berufshaftpflicht
Sie deckt berufsbedingte Schadensersatzforderungen ab und ist vor allem für viele Freiberufler:innen wie Ärzt:innen, Architekt:innen, Jurist:innen oder z.B. auch Hebammen und Physiotherapeut:innen wichtig.

Berufsunfähigkeitsversicherungen
Eine private Versicherung zur Kompensation von Verdienstausfall infolge von Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit.

Betriebliche Altersversorgung
Jede/r Arbeitnehmer:in hat einen Rechtsanspruch auf Umwandlung eines Teils seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge, die meistens auch noch vom Staat als Riester-Rente gefördert wird.

Betriebskrankenkassen
Kurz: BKK. Sie gehören zu den gesetzlichen Krankenkassen und wurden ursprünglich für die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens gegründet, stehen mittlerweile aber allen offen.

Bezugsberechtigter
Wer im Schadensfall Geld aus dem Versicherungsvertrag erhält, ist der „Bezugsberechtigte”. Bei der Lebensversicherung sind dies in der Regel die Hinterbliebenen, sonst jedoch meist die versicherte Person selber.

Bindungsfrist
Das ist die Zeit, in der ein Versicherungswechseln nicht möglich ist. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind dies beispielsweise 12 Monate.

Bundesversicherungsanstalt
Kurz: BfA ist der Rentenversicherungsträger für alle Angestellten. Mehr unter www.bfa.de.

Deckungssumme
Die Deckungssumme ist die maximale Versicherungssumme, die bei einem Schadensfall ausgezahlt wird.

Direktversicherer
Versicherungsgesellschaften ohne Außendienst und ohne Niederlassungen. Der Kontakt zu diesen Versicherungsgesellschaften läuft über Telefon oder online. Damit werden Kosten eingespart, so dass diese Versicherungen oft preisgünstig sind.

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Sie ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) musst du bei der Zulasung der Kfz-Zulassungsstelle mitteilen.

Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt bei verminderter oder voller Erwerbsunfähigkeit. Allerdings wurden die Leistungen 2001 stark gekürzt.

Fahrzeughalter:innen
Fahrzeughalter:in ist der, der das Fahrzeug in Gebrauch hat, dafür bezahlt und bestimmt, wer es noch fahren darf.

Familienversicherung
Familienversicherung: Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sind Kinder und Ehepartner:innen ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. Bei den Privaten gilt diese Regelung nicht!

Garantiezins
Der Garantiezins ist eine gesetzlich festgelegte Verzinsung der Kapitallebensversicherungen.

Geschäftsfähigkeit
Voll geschäftsfähig ist man erst mit 18 Jahren. Vorher sind Vertragsabschlüsse nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.

Haftpflicht
Haftpflicht ist die Pflicht zum Ersatz fremden Schadens. Die Haftpflichtversicherung tritt bei Sach- oder Personenschäden Dritter ein.

Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt bei Schäden am Hausrat (beweglichem Inventar) durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Zum Hausrat zählt alles, was zur Wohnung/Haus gehört und herausfallen würde, wenn die Wohnung umgedreht würde. Nicht zum Hausrat gehören demnach die Einbauküche oder etwa der Parkettboden.

Heil- und Kostenplan
Der Heil- und Kostenplan muss vor Maßnahmen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie der gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden und enthält die Kosten einer geplanten Behandlungen. Dieser muss von der Kasse genehmigt werden und sie teilt dem Versicherten mit, wie hoch sein Eigenanteil ist.

Individualversicherung
Auch Privatversicherungen genannt. Das sind alle Versicherungen, die nicht zu den 5 gesetzlichen -> Sozialversicherungen gehören.

Invalidität
Dauerhafter Verlust der körperlichen und geistigen Funktions- und Leistungsfähigkeit.

Jahresverträge
Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Wird nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Länger laufende Verträge sollten in der Regel gemieden werden, da sie einen zu stark binden.

Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Vorsorge für den Todesfall und Sparvertrag für das Alter (ohne Riester-Zertifikat) mit gesetzlich festgelegter Mindestverzinsung.

Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab. Unterschieden wird zwischen Teilkasko (meist nur Schäden durch Diebstahl, Hagel, Brand oder Zusammenstöße mit Wild) und Vollkasko.

Kfz-Haftpflicht
Ohne die Kfz-Haftpflicht gibt es keine Zulassung und kein Nummernschild. Sie kommt für Schäden unfallbeteiligter Dritter auf.

Krankenkasse, gesetzliche
Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören die Ersatzkassen, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sowie die Betriebskrankenkassen (BKK).

Krankenkasse, privat
Die private Krankenkasse ist möglich für alle, die nicht unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen. Keine beitragsfreie Familienversicherung. Die Beiträge richten sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

Krankenversicherung, gesetzliche
Der gesetzlichen Krankenversicherung gehören alle Beschäftigten bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung steht jedoch frei. Selbstständige und Arbeitnehmer:innen über der Beitragsbemessungsgrenze können sich freiwillig versichern.

Kündigung
Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge können in der Regel 1-3 Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und möglichst als Einschreiben erfolgen. Teilweise übernimmt auch die neue Versicherung die Kündigung der alten. So ist das beispielsweise bei dem Wechsel einer gesetzlichen Krankenkasse geregelt.

Kündigung, außerordentliche
Im Schadensfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten Risikos hat der Versicherte das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Versicherungsgesellschaften wird dieses Recht nur bei Nichtzahlung der Prämie und vorausgegangener Mahnung eingestanden oder bei Verletzung der Anzeigepflicht.

Laufzeit
Die Zeit, für welche der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

Lebensversicherung
Bei der Lebensversicherung wird nach Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung unterschieden.

Personenversicherungen
Beziehen sich auf Menschen. Beispiele: Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung. Die Haftpflicht ist eine Mischung aus Personen- und Sachversicherung.

Pflegeversicherung, gesetzliche
Gesetzlich Krankenversicherte unterliegen automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung. Alle anderen müssen sich privat versichern. Im Pflegefall zahlt sie bestimmte Pflegesätze, die allerdings keinesfalls kostendeckend sind.

Pflichtversicherung
Grundlage einer Pflichtversicherung ist ein jeweiliges Gesetz oder Satzung.

Private Altersvorsorge
Vermögensbildung durch Geldanlagen (Fonds, Aktien, private Rentenversicherung, Lebensversicherung).

Rechtschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung erstattet Gerichts- und Anwaltskosten im Streitfall.

Rente
Regelmäßige Zahlung im Rentenalter.

Rentenversicherung, gesetzliche
Der gesetzlichen Rentenversicherung gehören alle mit einem festen Arbeitsverhältnis an. Die Beiträge sind allerdings ab der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

Rentenversicherung, privat
Sie garantiert lebenslange Zahlungen ab einem vereinbarten Rentenalter. Die Rentenhöhe richtet sich nach den Beiträge und dem gesetzlichen Mindestzins.

Riester-Rente
Seit 2002 fördert der Staat durch Zulagen und Steuervorteile die zusätzliche private Rentenvorsorge mit Riester-Zertifikat.

Risiko
Ist bei den privaten Versicherungen wichtige Berechnungsgrundlage für die Beiträge. Unter Risiko wird die Gefahr verstanden, nach der ein Schaden eintreten kann.

Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist die Absicherung der Hinterbliebenen für den Todesfall.

Rückkaufswert
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung einer Kapitalversicherung (z.B. Kapitallebensversicherung) erhält der Versicherte einen Rückkaufswert.

Sachversicherung
Versichert sind Sachen und keine Personen. Beispiel: Hausratversicherung.

Schadensanzeige
Im Schadensfall muss die Versicherungsgesellschaft umgehend per Fax, Telephon oder Brief verständigt werden.

Schadensfreiheitsklasse
Die Schadensfreiheitsklasse ist ein Begriff der Kfz-Haftpflicht. Die Einstufung erfolgt nach dem statistischen Schadensrisiko und der unfallfreien Zeit.

Schmerzensgeld
Für körperliche oder seelische Verletzungen kann der/die Geschädigte Schmerzensgeld verlangen.

Selbstbeteiligung
Im Schadensfall trägt der/die Versicherte eine vereinbarte Summe selber, darüber hinausgehende Forderungen werden von der Versicherung abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet.

Solidaritätsprinzip
Die Sozialversicherungen (Rente-, Arbeitslosen-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung) basieren auf dem Solidaritätsprinzip. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und nicht nach dem individuellen Risiko. Die Leistungen sind dagegen gleich. Renten- und Arbeitslosenversicherung sind eine Mischung aus Solidaritäts- und Äquivalenzprinzip.

Sozialversicherung
Otto von Bismarck schuf 1881 die Sozialversicherung. Sie sollte gegen Krankheit, Unfall, Not und Berufsunfähigkeit absichern. Prägend ist das Solidaritätsprinzip. Zu den Sozialversicherungen gehören heute die gesetzliche Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- Renten- und Unfallversicherung. Die Versicherungspflicht wird gesetzlich geregelt.

Sozialversicherungsausweis
Außer Beamten erhält jeder, der erstmals eine Beschäftigung aufnimmt, einen Sozialversicherungsausweis zusammen mit seiner Sozialversicherungsnummer vom Rentenversicherungsträger ausgestellt. In ihm werden Sozialleistungsansprüche dokumentiert und der Sozialversicherungsausweis muss bei der Beantragung von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) vorgelegt werden. Bei Verlust muss ein Ersatzausweis bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden.

Taschengeldparagraph
Minderjährige dürfen nach dem Taschengeldparagraph (BGB §110) Versicherungen mit relativ geringen finanziellem Aufwand, wie z.B. die KFZ- Versicherung für das Mofa, ohne die Zustimmung der Eltern abschließen.

Typenklassentarif
Bei der Autoversicherung spielt es für den Versicherungsbeitrag eine Rolle, welches Fahrzeugmodell versichert wird. Bestimmte Fahrzeuge haben einen höheren Schadensverlauf als andere Fahrzeuge. Das spiegelt sich in einer schlechteren Typenklasse bzw. in höheren Beiträgen wider.

Unfallversicherung, gesetzliche
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den Sozialversicherung, wird aber als einzige allein vom/von der Arbeitgeber:in gezahlt und tritt bei Arbeits- oder Wegeunfällen ein.

Unterversicherung
Unterversicherung ist ein Begriff der Gebäude- und Hausratversicherung. Sie liegt vor, wenn der tatsächliche Wert aller versicherten Sachen höher ist als die Versicherungssumme.

Versicherer
Versicherungsunternehmen. Sie unterstehen der gesetzlich festgelegten Versicherungsaufsicht. Versicherungsantrag Ein bestimmter Vordruck mit Fragen zur gewünschten Versicherung, persönlichen Daten und Risiken. Versicherungsschutz setzt aber die Zahlung der ersten Prämie voraus, so dass der Versicherungsantrag nur eine vorläufige Deckungszusage des Versicherers ist.

Versicherungsbedingungen
Grundlage eines jeden Vertrages, die jedoch auf keine gesetzlichen Vorschriften zurückgehen. Versicherungsbeginn In der Regel mit der Annahme des Versicherungsantrages durch die Versicherung und der Zahlung der ersten Prämie.

Versicherungsberater:innen
Sie sind keine Vertreter:innen und erhalten auch keine Provisionen bei Vertragsabschluss. Ihre Aufgabe ist die Hilfe bei der bedarfsgerechten und günstigen Wahl von Versicherungsschutz und auch bei Ärger im Schadensfall können sie helfen, die Ansprüche der Versicherten durchzusetzen. Dafür bekommen sie ein Honorar. Versicherungsberate:innen werden vom Amts- oder Landgericht zugelassen und auch ihre Honorarforderungen unterliegen einer Gebührenordnung. Die Adressen gibt es unter www.bvvb.de.

Versicherungsbetrug
Wenn ein/ Versicherte/r einen Schaden absichtlich herbeiführt oder vortäuscht.

Versicherungsdauer 
Siehe Laufzeit

Versicherungsleistung
Vertraglich festgelegte Leistung im Schadensfall.

Versicherungsmakler:in
Versicherungsmakler:in kann sich jeder nennen und sie wollen in erster Linie Versicherungen verkaufen! Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (www.bdvm.de) hat für seine Mitglieder Qualitätskriterien festgelegt.

Versicherungsnehmer:in
Versicherte Person und Vertragspartner:in der Versicherung. Versicherungsschein Auch „Police” genannt. Urkunde zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer:in.

Versicherungssumme
Geldleistung, die im Schadensfall ausbezahlt wird.

Versicherungsvertrag
Besteht aus Antrag, Versicherungsschein und Information für den/die Versicherungsnehmer:in.

Verweisung
Der Begriff „Verweisung” bezieht sich auf die Erwerbsunfähigkeit. Jemand, der einen bestimmten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, wird auf andere von ihm noch auszuübende Berufe „verwiesen”. Dies wendet aus Sicht des Versicherers eine Berufsunfähigkeit und damit auch Leistungsansprüche ab.

Vorläufige Deckungszusage
Die vorläufige Deckungszusage ist eine schriftliche Bestätigung darüber, dass es zu einem Versicherungsvertrag kommen wird. Beispiel: Doppelkarte bei der Kfz-Haftpflicht.

Wartezeit
Die Wartezeit ist eine leistungsfreie Zeit zu Beginn eines Vertrages wie beispielsweise bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung oder auch bei Rechtsschutz- und privaten Krankenversicherungen.

Widerrufsrecht
Durch das Widerrufsrecht kann ein Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung schriftlich rückgängig gemacht werden, sofern der Versicherungsschutz nicht sofort gilt und die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt.

Zusatzversicherung
Zusätzlicher, privater Versicherungsschutz zu einer Versicherung. Beispiel: Kaskoversicherung zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht.