Unfall
Die Unfallversicherung springt ein, wenn du durch einen Unfall invalide wirst. Dieses Risiko wird bei Wege- oder Arbeitsunfällen ganz umsonst von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt und nach 5 Jahren Beitragszahlungen gibt es die Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sinn macht die private Unfallversicherung eventuell bei Kindern, bei Azubis/Azubinen und Berufsanfänger:innen ohne Berufsunfähigkeitsversicherung und bei Liebhabern riskanter Hobbys. Bei Invalidität durch Krankheit – und damit in 90% aller Fälle – greift die Unfallversicherung aber nicht! Wichtiger ist deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung, die allerdings auch sehr viel teurer ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfälle oder Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, dem Kindergarten, der Schule oder Ausbildungsstätte sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das geschieht übrigens ganz ohne Lohnabzüge, denn die Kosten dafür trägt allein der/die Arbeitgeber:in. Dafür muss der Unfall aber unverzüglich dem/der „Arbeitgeber:in” gemeldet werden.