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Stop dem Nepp

Beim Online-Preisvergleich werden oft die Günstigsten vergessen!

Das Internet als unbegrenzte Rechercheplattform? Im Prinzip ja. Vorsicht ist jedoch bei Preisvergleichen der privaten Versicherungen geboten. Der Testsieger muss nicht automatisch der billigste sein, da dir niemand die Vollständigkeit der Liste garantiert. Nicht selten werden nämlich günstige Anbieter einfach unter den Tisch fallen gelassen, wenn die Prämien für die Versicherungsvertreter nicht stimmen!

Versicherungsvertreter arbeiten meist auf Provision. Sie leben von den Vertragsabschlüssen und je teurer deine Versicherung, desto höher deren Prämie. Auch arbeiten die meisten Vertreter nur für einen Anbieter, so dass sie naturgemäß wenig Interesse an der Aufklärung über günstigere Angeboten der Konkurrenz haben. Übrigens verzichten billigere Anbieter häufig gerade aus Kostengründen auf Vertreter!

In der Checkliste findest du die wichtigsten Regeln für den Abschluss von Versicherungen.

Checkliste

Brauchst du das? 

Das sollte die aller erste Frage sein. Als Faustregel gilt, dass die größten anzunehmenden „Schadensfälle” abgesichert werden sollten. Dazu gehören sicher Tod, Invalidität und Haftpflicht, aber auch Krankheit und die Rente. Den vergessenen Koffer auf dem Bahnsteig kannst du dagegen leicht aus eigener Tasche ersetzen.

Beratung muss sein! 

Frag deine Eltern nach ihrer Meinung und im Zweifelsfall solltest du auch auf Experten der Verbraucherzentralen nicht verzichten. Selbst wenn so eine Beratung Geld kostet, bewahrt sie dich nicht selten vor unnötigen und viel zu teuren Vertragsabschlüssen. Unter www.verbraucherzentrale.de findest du die Beratungsstelle in deiner Nähe. Gut ist auch die Stiftung Warentest. Sie gibt es im Internet unter www.test.de.

Sparen erlaubt! 

Sparen kannst du durch die Wahl eines günstigen Anbieters und den Verzicht auf unnötige Versicherungen. Selbstbehalte – hier zahlst du im Schadensfall eine vereinbarte Summe selber – lohnen sich nur bei deutlichen Prämiensenkungen. Oft gibt es aber Prozente, wenn du jährlich statt monatlich zahlst oder du selber oder auch deine Eltern schon Verträge bei der Versicherung haben. Auch gibt es Rabatte zum Beispiel für Nichtraucher bei den privaten Krankenversicherungen oder für Garagenparker bei der Autoversicherung. Allerdings lohnt sich das nur, wenn deine Angaben auch wirklich stimmen und du nicht eine Woche später wieder mit dem Rauchen anfängst. Das musst du dann nämlich deiner Versicherung melden.

Vorsicht vor Vertretern! 

Hier ist Skepsis immer angebracht und das gilt auch bei Verwandten und Freunden. Nie mit einem Vertreter alleine verhandeln. Sämtliche Aussagen des Vertreters – vor allem die über deine besonderen Rabatte und Vorteile – solltest du dir am Gesprächsende schriftlich bestätigen lassen. Nie direkt nach dem Vertretergespräch unterschreiben, sondern alles erst in Ruhe noch einmal prüfen. Die „Blankounterschrift”, wo du Punkte offen lässt, die später der Vertreter für dich ausfüllen will, sollte absolut tabu sein.

Kombipakete sind teuer! 

Was für die Familienpackung bei den Lebensmitteln gilt, sollte doch auch für Kombipakete bei Versicherungen gelten. Das ist ein Trugschluss. Viele Versicherungen werben zwar mit billigen Versicherungspaketen, doch meistens sind die teurer als Einzelverträge bei billigeren Anbietern und enthalten oft unnötigen Schnickschnack.

Sei penibel beim Antrag! 

Lies dir auch das Kleingedruckte sorgfältig durch und selber Schummeln oder Vergessen von Risiken ist nicht erlaubt. Bei falschen Angaben kannst du sogar den Versicherungsschutz riskieren oder nachträglich teuer zur Kasse gebeten werden. Wenn du einen Versicherungsantrag abschickst, ist das bindend für dich. Erst wenn sich die Versicherung innerhalb der Antragsbindefrist von 2-6 Wochen bei dir nicht meldet, kannst du dich nach einer anderen Versicherung umsehen. Ansonsten riskierst du doppelten Vertragsabschluss!

Kündigen erlaubt! 

Nach Abschicken des Versicherungsvertrages hast du 14 Tage lang das Recht auf Widerruf. Entscheidend für diese Kündigungsfrist ist das Datum auf dem Vertrag. Aber auch bereits laufende Verträge lassen sich in der Regel kündigen. Auch hier beraten wieder die Verbraucherzentralen.