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Kfz-Haftpflicht

Die Probefahrt beim Gebrauchtwarenhändler war gut, das nötige Kleingeld hast du auch zusammen und doch musst du noch eine Hürde nehmen, bevor du dir bei der Kfz-Zulassungsstelle das Nummernschild für dein Motorrad, Roller oder Auto holen kannst. Richtig: die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist für alle Besitzer eines motorisierten fahrbaren Untersatzes Pflicht und kommt bei einem Unfall für Blech- und Personenschäden der anderen Unfallbeteiligten auf, wenn du schuld bist. Die Beule an deinem eigenen Auto bezahlt diese Versicherung allerdings nicht.

Bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen gibt es nicht nur Preisunterschiede, sondern auch viel Kleingedrucktes und Zusatzangebote, die die Wahl nicht gerade einfacher machen.

Die Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme legt fest, wie viel die Versicherung bei einem von dir verursachten Schaden maximal zahlt. Dabei hast du die Wahl zwischen der „gesetzlichen Mindestversicherungssumme” und der „unbegrenzten Deckung”. Auch wenn sich schon die gesetzliche Mindestversicherungssumme gigantisch hoch anhört, raten Experten zur „unbegrenzten Deckung”.

Schadensfreiheitsklassen und Beitragssätze:

Je länger der Versicherte unfallfrei fährt, desto günstiger die Schadensfreiheitsklasse und desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Das hört sich gerecht an, wird aber gerade für Führerschein-Neulinge teuer, da sie statistisch gesehen einfach häufiger Unfälle verursachen. Auch ein Unfall kann teuer werden, wenn dafür deine Versicherung eintreten muss. Sie stuft dich nämlich anschließend in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse ein und dein Beitragssatz steigt. Deshalb kann es sich bei kleinen Blechschäden rechnen, diese aus eigener Tasche zu zahlen. Allerdings solltest du vorher einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vorliegen haben, um nachher keine böse Überraschung zu erleben. Du kannst sogar erst einmal die Versicherung bezahlen lassen und hast dann noch bis zum Jahresende Zeit, den Schaden selbst zu begleichen und den Status vor dem Unfall zu behalten! Neben der Schadensfreiheitsklasse geht in die Beitragsberechnung noch die Regionalklasse – ländliche Regionen sind billiger, da hier weniger Unfälle passieren – und die Typenklasse des Fahrzeuges ein. 

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):

Sie ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) musst du bei der Zulasung der Kfz-Zulassungsstelle mitteilen.

Die Kaskoversicherung:

Die Kaskoversicherung gehört in die Kategorie Zusatzangebote und ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine Pflicht. Hier geht es um eventuelle Schäden am eigenen Auto, die in der Kfz-Haftpflicht ja nicht abgedeckt sind. „Teilkasko” deckt in der Regel nur Schäden wie z.B. Diebstahl, Hagel, Brand oder Zusammenstöße mit Wild ab. Die teurere „Vollkasko” zahlt dagegen auch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug oder mutwillige Beschädigungen durch andere. Ob sich eine Kaskoversicherung rechnet, hängt entscheidend vom Wert deines Autos ab. Bei der alten Gebrauchtschleuder ist eine Beule sicher nicht so tragisch und lohnt die Reparatur kaum, bei einem neueren oder teuren Wagen kann der Abschluss einer Kaskoversicherung dagegen durchaus Sinn machen. Und wie sähe es bei einem Totalschaden aus? Könntest du dann auch eine Zeit lang ohne Auto auskommen und wäre der Kauf eines neuen Gebrauchten für dich finanzierbar oder nicht?

Rabatte:

Oft werden Rabatte angeboten, wenn du eine bestimmte Jahreskilometerleistung nicht überschreitest, Garagenparker bist oder beispielsweise niemanden anderen ans Steuer lässt. Die Ersparnisse hören sich verlockend an, doch Rabattverstöße werden zum Teil mit drastischen finanziellen Nachzahlungen bestraft. Also ehrlich sein!  

Spartipps für Fahranfänger

1. Es spricht nichts dagegen, dass du Fahrzeughalter/in bist und einer deiner Eltern Versicherungsnehmer. So kannst du die günstigere Schadensfreiheitsklasse deiner Eltern nutzen. Auch erhalten manchmal Zweitwagen die gleiche Einstufung wie der Erstwagen. Allerdings tragen dann auch deine Eltern das Risiko, bei einem Schadensfall selbst zurückgestuft zu werden.

2. Oft gibt es Rabatte, wenn du die Versicherung deiner Eltern wählst.

3. Die Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 senkt den Beitrag.

4. Wer seit drei Jahren den Mofaführerschein hat, erhält manchmal eine bessere Einstufung. Also nachfragen!