Gesetze
Deutschland ist nicht nur ein Rechtsstaat, sondern gleichzeitig auch ein föderaler Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht. So kommt es, dass es bei uns Bundesgesetze und Landesgesetze gibt. Die Bundesgesetze gelten für alle Bürger:innen und werden im Bundestag beschlossen. Sie regeln z.B. Staatsangehörigkeit, Verteidigung, Zoll sowie Währungs- und Geldfragen.
Alle anderen Angelegenheiten werden in den Länderparlamenten durch Landesgesetze geregelt und können daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Ein Beispiel dafür ist das Schulwesen.
Der Weg bis zum Gesetz ist lang!
Bundesgesetze können von der Bundesregierung, von Mitgliedern des Bundestages oder vom Bundesrat angeregt werden. Bis aus der Gesetzesinitiative dann ein fertiges Gesetz wird, vergeht viel Zeit.
Es gibt Expertenanhörungen, drei sogenannte Lesungen, also Beratungen, im Bundesstag und auch der Bundesrat – hier sitzen die Ländervertreter – muss gefragt werden. Ein Großteil der Bundesgesetze, wie etwa zum Straßenverkehr oder Strafmaß bei Verbrechen muss anschließend noch im Bundesrat bestätigt werden. Einigt man sich hier nicht, geht der Gesetzentwurf zurück in einen Vermittlungsausschuss.
Bevor ein Bundesgesetz im Gesetzblatt veröffentlicht werden kann und damit in Kraft tritt, muss es noch vom/von der Bundespräsidenten/Bundespräsidentin geprüft und unterschrieben werden.
Wie so ein Gesetzt entsteht, findest du auf der Seite des Deutschen Bundestages in leichter Sprache erklärt. Wie EU-Gesetze entstehen und wie daraus nationale Gesetze werden, zeigt euch das Video von explain it.