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Beschwerde

Die Möglichkeit, sich zu beschweren, gehört genauso wie das Gesetz und die Strafe zu unserem Rechtsstaat und schützt dich vor Willkür. Das fängt schon beim Strafzettel an, gegen den du Einspruch einlegen kannst. Allerdings musst du dann beweisen, dass eben nicht du es warst, der/die da zu schnell gefahren ist oder falsch geparkt hat. Aus jedem Krimi weißt du, dass der/die Angeklagt/e das Recht auf eine/n Anwalt/Anwältin hat. Selbst wenn das Urteil gefällt ist, gibt es in der Regel die Möglichkeit, dagegen in Berufung zu gehen. Dann muss sich erneut ein Gericht damit beschäftigen.

 

Und selbst über Gesetze kann man sich beschweren. Das oberste deutsche Gericht und Hüterin des Grundgesetzes ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Es kann ordnungsgemäß beschlossene Gesetze aufheben, wenn sie gegen Grundrechte verstoßen, und jede/r Bürger:in kann hier eine Verfassungsbeschwerde einreichen.