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Vor dem Jugendgericht

Für Straftaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 21. Geburtstag ist das Jugendgericht zuständig. Vor dem 14. Geburtstag ist man strafunmündig. Bis zum 18. Lebensjahr unterliegst du dem Jugendrecht. Wirst du schuldig gesprochen, entscheidet der Richter, ob du Arbeitsstunden leisten musst, am Wochenende in die Jugendarrestanstalt gehst oder z.B. am Täter-Opfer-Ausgleich teilnimmst. Bei schweren Straftaten sind Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren möglich.

Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet die Jugendlichen und ihre Eltern während und nach dem Strafverfahren, und sie gibt in der Gerichtsverhandlung eine Empfehlung für das Urteil ab. Ein  Zeugnisverweigerungsrecht hat sie aber nicht, sodass alles, was du bei der Jugendgerichtshilfe sagst, auch zu deinem Nachteil verwendet werden kann. 

Frank hat den Täter-Opfer-Ausgleich gewählt

Auf der Heimfahrt von der Disco wird Frank beim Schwarzfahren erwischt. Er hatte ganz schön viel getrunken und fängt mit dem Busfahrer bei der Kontrolle Streit an. Das Ganze eskaliert und er schlägt den Busfahrer krankenhausreif. Die Anzeige wegen Körperverletzung wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese schaltet nach Prüfung die Konfliktschlichterstelle ein mit der Bitte, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Frank und der Busfahrer werden zuerst zu einem getrennten Vorgespräch und dann zu einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch eingeladen. Der Busfahrer erzählt von seinen Verletzungen, dem Krankenhausaufenthalt und den späteren Ängsten. Frank ist ziemlich betroffen, er entschuldigt sich und ist bereit, ein Schmerzensgeld zu zahlen. Da Frank noch kein eigenes Einkommen hat, "erarbeitet" er den Betrag bei einer gemeinnützigen Einrichtung. Anschließend wird das Geld aus einem sogenannten Opferfonds an den Geschädigten überwiesen und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

Nach Erwahsenenrecht

Ab dem 21. Lebensjahr kommt nur noch das Erwachsenenrecht infrage und es droht je nach Schwere eine Geld- oder Haftstrafe.

Hängt die Straftat mit dem Straßenverkehr zusammen, kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das gilt nicht nur für Autounfälle, sondern auch für Drogendelikte, da hier das Gericht die Fahrtüchtigkeit ganz allgemein anzweifelt. Das Gericht muss beim Strafmaß auch die Tatumstände und dein Verhalten nach der Tat berücksichtigen. Bei schweren Betäubungsmittelstraftaten besteht häufig die Möglichkeit, eine Therapie zu machen, statt ins Gefängnis zu gehen.