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Auf dem Pollizeirevier

Betrunken Auto gefahren, beim Ladendiebstahl oder mit Drogen erwischt, in eine Schlägerei verwickelt ... schon findest du dich in der Polizeikontrolle oder auf dem Polizeirevier wieder.

Oberstes Gebot: Keine Panik, zurückhaltend und freundlich bleiben! Vor- und Nachname, Geburtstag, Familienstand, Beruf und Anschrift musst du immer nennen und du bist verpflichtet, Ausweis- und Autopapiere zu zeigen. Aber du bist nicht verpflichtet, als Beschuldigte/r Angaben zum Geschehen zu machen.

Bei kleinen Vergehen wie Ladendiebstahl beschleunigt es oft die Angelegenheit, wenn du die Tat gleich zugibst. Das kann dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen dich einstellt. In anderen Fällen kannst du mit vorschnellen Aussagen deine Lage aber verschlimmern. Hier solltest du dir von einem Anwalt Rat holen. Über Rechtsanwaltsnotdienste kannst du auch nachts oder am Wochenende eine/n Anwalt/Anwältin erreichen.

Für alles, was über die Ausweiskontrolle hinausgeht, braucht die Polizei immer einen Anfangsverdacht

Bei einer Polizeikontrolle kann man also nicht einfach so einen Atemalkoholtest von dir verlangen. Riechst du aber nach Alkohol oder fährst in Schlangenlinien, kannst du zwar das Pusten verweigern, die Polizisten können dann aber eine Blutprobe anordnen. Eine Haus- oder Autodurchsuchung ist in der Regel nur mit richterlichem Beschluss möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn Gefahr in Verzug ist, also davon auszugehen ist, dass du z.B. Drogen in der Zwischenzeit verschwinden lassen willst.

Ohne richterlichen Beschluss darf niemand länger als bis zum Ablauf des Tages nach der Festnahme festgehalten werden. Spätestens jetzt braucht man einen Anwalt. Der/Die Verteidiger:in wird dann einen Haftprüfungsantrag stellen und das Gericht muss innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob du im Gefängnis bleibst oder nicht. Für Jugendliche und Heranwachsende ist Untersuchungshaft nur in besonders schweren Fällen zulässig. Später muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erheben wird oder nicht.

Kostenlose Rechtsberatung

Du brauchst Rechtsberatung, hast aber kein Geld für teure Anwälte? Dann wende dich ans Amtsgericht und frage nach kostenloser Rechtsberatung, nach einem Beratungshilfeschein für die Vertretung durch eine/n Anwalt/Anwältin oder nach Prozesskostenhilfe. Für Jugendliche gibt es Beratung durch die Jugendgerichtshilfe.