Das polizeiliche Führungszeugnis
Verurteilungen werden im Bundeszentralregister eingetragen. Geldstrafen ab 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen ab 3 Monaten führen in der Regel zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, der dort mindestens drei Jahre bestehen bleibt. Bei der Jobsuche hat man damit natürlich keine guten Karten.
Wird bei der Bewerbung nicht das polizeiliche Führungszeugnis verlangt, musst du Vorstrafen nur einräumen, wenn es für den potenziellen Job von Bedeutung sein könnte. Bist du z.B. wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden, dann musst du das bei einem Job, bei dem du selbst Auto fahren musst, auf Nachfrage zugeben. Bei einem Bürojob geht diese Vorstrafe deinen Arbeitgeber nichts an.
Auch wer sich ehrenamtlich engagieren möchte und mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet, benötigt hierfür häufig ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis".
Ein Führungszeugnis kannst du gegen Gebühr bei deiner örtlichen Meldebehörde, also im Rathaus, Gemeindeamt oder Bürgerbüro, beantragen. Benötigst du das Führungszeugnis für ein Ehrenamt, kannst du eine Gebührenbefreiung beantragen.