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Zum Arzt

Solange du noch zur Schule gehst, bist du über deine Eltern versichert. Gleiches gilt für Studenten oder Auszubildende ohne Ausbildungsgehalt bis einschließlich 25 Jahren. Allerdings gibt es die Familienversicherung nur bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bei der privaten Krankenversicherung muss für dich von Geburt an extra bezahlt werden.Nur wer bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, ist als Arbeitslose/r automatisch gesetzlich krankenversichert. Mehr zur Krankenversicherung erfährst du unter Versicherungen >>>>

Warum Vorsorgeuntersuchungen?

Ziel von Vorsorgeuntersuchungen ist es, Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium feststellen und behandeln zu können. Die Palette reicht dabei von Mutterschafts-, Kinder- und Jugendvorsorge, über Krebsvorsorge, Zahnärztliche Vorsorge bis zu Check-ups und Impfungen. 

Viele der Vorsorgeuntersuchungen erfolgen regelmäßig. Hier einige der wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche und junge Erwachsene:

Halbjährlich (bis 18 Jahre) /einmal im Jahr (ab 18 Jahre):

Zahnärztliche Vorsorge. Wenn du regelmäßig zum Zahnarzt gehst, sammelst du ab 12 Jahren zusätzlich noch wichtige Bonuspunkte, die dir später Kostenersparnisse beim Zahnersatz bringen. Dafür gibt es ein spezielles Bonusheft.

Alle 10 Jahre:

Auffrischung von Tetanus und Diphtherie Schutzimpfung.

Mit 12-14 Jahren:

J1 – Jugendgesundheitsuntersuchung

Mit 16-17 Jahren:

J2 – Vorsorgeuntersuchung

Geh unbedingt hin und nutzte diese beiden Untersuchungen auch für eigene Fragen! Mehr Infos zu den Vorsorgeuntersuchungen findest du auf www.kinderaerzte-im-netz.de

Ab 20 Jahren für Frauen:

Jährliche Krebsfrüherkennung. Für Männer erst ab 45 Jahre. 

Schwangere: 

Die Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen finden den ersten Monaten alle vier Wochen; in den letzten beiden Monaten alle zwei Wochen statt. Hierfür bekommst du auch frei vom Arbeitgeber.

Reiseimpfungen 

sind vor allem bei Reisen nach Asien, Afrika und Süd- und Mittelamerika ein wichtiges Thema. Allerdings werden sie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, trotzdem solltest du hier nicht sparen. Mehr bei Reisen >>>>

 

Was bedeutet die ärztliche Schweigepflicht?

Die ärztliche Schweigepflicht ist ein wichtiger Grundsatz und wörtlich zu nehmen. An Dritte dürfen Ärzt:innen in der Regel keine Patienteninformationen gegen deren Willen weitergeben. Bei Kindern sieht die Situation etwas anders aus. Hier stehen sich quasi die Schweigepflicht und das Informationsrecht der Eltern gegenüber. Ab 14 Jahren wird den Jugendlichen immer mehr Eigenständigkeit zugesprochen und die Schweigepflicht bekommt gegenüber dem Informationsanspruch der Eltern mehr Gewicht. Unter 14 Jahren brauchst du für die Verschreibung der Pille das Einverständnis deiner Eltern. Über 14 Jahren nicht und deine Frauenärztin ist zur Verschwiegenheit gegenüber deinen Eltern verpflichtet. Das gilt übrigens auch für das Verschreiben der „Pille danach“.