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Krankmeldung und Spartipps

Wie läuft das mit der Krankmeldung?

Du liegst mit Fieber und Schnupfen im Bett und kannst die nächsten Tage nicht arbeiten. Reicht es hier,dein/e Chef:in anzurufen, oder brauchst du ein offizielles ärztliches Attest?

Ein Attest brauchst du in der Regel nach dem 3. Krankheitstag. Hast du dir zum Beispiel den Magen verdorben und gehst davon aus, dass du am Tag darauf wieder zur Arbeit kannst, reicht es aus, dass du anrufst und dich krank meldest. Dabei musst du nicht nur sagen, dass du arbeitsunfähig bist, sondern auch wie lange das voraussichtlich sein wird.

Wenn du dir eine richtig dicke Erkältung eingefangen hast, solltest du gleich zum/zur Arzt/Ärztin und ein Attest holen. Nach dem 3. Krankheitstag ist es Pflicht und rückwirkend wird dies vom/von der  Arzt/Ärztin nur selten ausgestellt. So könnte es also passieren, dass dir später für die ersten zwei Tage die Bescheinigung fehlt.

Wirst du während deines Urlaubs krank, werden diese Tage nicht von deinem Urlaub abgezogen. Voraussetzung ist aber, dass du deine/n Arbeitgeber:in umgehend benachrichtigst und eine Krankmeldung vorlegst.

Spartipps, damit die Krankheit nicht noch auf den Geldbeutel schlägt:

Individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen:

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab 18 Jahren müssen 10 % der Kosten für Medikamente, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder etwa Hilfsmittel selbst tragen – mindestens 5 €, höchstens jedoch 10 €. Für die Salbe für 7 € zahlst du also nicht 70 Cent, sondern 5 € selbst, für das teure Krankenhausbett 10 €. Allerdings gibt es eine individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen. Sie beträgt 2 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1 % und für Kinder oder andere nicht erwerbstätige Familienmitglieder gibt es zusätzliche Freigrenzen.  Hier ein Beispiel: Wenn du als Azubi/ne 8.000 € Bruttoeinnahmen im Jahr hast, musst du maximal 160 € für Zuzahlungen selbst beisteuern. Deshalb ist es ganz wichtig, alle Belege über Zuzahlungen zu sammeln (auch die für Praxisgebühren!). Hast du deine persönliche Belastungsgrenze erreicht, wirst du für den Rest des Jahres befreit. Deine Krankenkasse berät dich über deine Belastungsgrenze oder du kannst sie dir online auf der Homepage deiner Kasse ausrechnen lassen. Nutze auch die Sammelhefte für die Zuzahlungsbelege, die es bei der Krankenkasse oder in Apotheken gibt.

Billige Medikamente nutzen:

Hier sollst du keineswegs an der falschen Stelle sparen. Aber viele Medikamente gibt es nicht nur von einem Hersteller. Der Inhalt ist der gleiche, die Preise können dagegen ganz schön variieren. Die Ärzt:innen sind mittlerweile angehalten, diese billigeren Produkte zu verschreiben, und auch du solltest dich in der Apotheke nach günstigeren Alternativen erkundigen, wenn du ein Medikament aus eigener Tasche zahlen musst. So kannst du z.B. auch bei der Pille sparen. 

Das Bonusheft beim Zahnarzt: 

Deine jährliche Kontrolluntersuchung beim/bei der Zahnarzt/Zahnärztin wird darin abgestempelt. Ab 5 Bonuspunkten oder 5 Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch bekommst du von deiner Kasse einen höheren Zuschuss bei Kronen oder etwa einer Brücke. 

Prämien nutzen: 

Viele Krankenkassen bieten mittlerweile Prämienmodelle an. Hier erhältst du für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Sport-, Ernährungs- oder Gesundheitskursen Bonuspunkte, die du dann in Sachprämien oder teilweise auch in bares Geld umtauschen kannst.

Alternative Heilmethoden:

Sie gehören in der Regel nicht zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Einige Kassen haben bestimmte Heilmethoden als frewillige Leistung in ihren Katalog übernommen. Je nachdem wie wichtig dir alternative Heilmethoden sind, können solche Regelungen ein Argument für die Wahl der Krankenkasse oder für einen Wechsel sein. Auf alle Fälle solltest du vor einer teureren Behandlung bei deiner Kasse nachfragen, ob die Leistung übernommen wird oder du sie aus eigener Tasche zahlen musst.