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Minijob oder Aushilfsarbeiten

Du möchtest neben Schule, Ausbildung oder Studium ein bisschen eigenes Geld verdienen? Ein Minijob kann dafür ideal sein.

Als Minijob bezeichnet man in Deutschland eine Arbeit, bei der du entweder nur bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze arbeitest oder nur sehr kurzzeitig beschäftigt bist. (Begriffserklärung: Minijob | Bundesagentur für Arbeit) Solche Jobs nennt man offiziell geringfügige Beschäftigungen. Wegen ihren geringen Abgaben haben Minijobs Vorteile gegenüber anderen Teilzeitjobs. Wichtig: Minijobs sind zwar echte Jobs, aber sie sichern dich sozial nicht vollständig ab. Du bekommst also kein Arbeitslosengeld, bist nicht von deiner Arbeit krankenversichert und erhältst keine oder eine sehr geringe Rente.

Aushilfsarbeiten haben oft die gleichen Verordnungen und Vorschriften wie Minijobs. Sie sind jedoch oft nur vorübergehend und werden in verschiedenen Branchen eingesetzt, immer dort, wo Hilfe benötigt wird. 
Hier erfährst du leicht verständlich, welche Arten von Minijobs es gibt, wie du einen findest und was du dabei rechtlich beachten musst. 
 

Es gibt im Wesentlichen drei Varianten von Minijobs:

1.Minijob mit Verdienstgrenze

Hier darfst du regelmäßig maximal 556 € pro Monat verdienen (durchschnittlich gerechnet). Der Betrag kann sich künftig weiter verändern, denn er steigt automatisch mit dem Mindestlohn (Früher hieß er deshalb auch 450€- Job). Wenn du den aktuellen Mindestlohn verdienst (2025: 12,82 € pro Stunde), kommst du mit etwa 43 Stunden im Monat bereits auf 556 €.(Minijob mit Verdienstgrenze – Minijob-Zentrale - Minijob-Zentrale)

Wann und wie oft du diese Stunden arbeitest, kannst du mit deinem Arbeitgeber flexibel vereinbaren, auch einmalige Überschreitungen sind erlaubt – wichtig ist nur, dass der Durchschnitt unter der Verdienstgrenze bleibt. 

Vorsicht: Mehrer Minijobs werden zusammengerechnet. Man darf nicht über die Verdienstgrenze kommen.

2.Kurzfristiger Minijob

Hier ist dein Job von vornherein befristet, nämlich auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Dafür gibt es keine feste Verdienstgrenze pro Monat. Diese Variante wird oft für Ferienjobs oder Saisonjobs genutzt, wenn Schüler*innen oder Studierende in der vorlesungsfreien Zeit ein paar Wochen Vollzeit arbeiten.

Da die Dauer so begrenzt ist, bist du bei einem kurzfristigen Minijob von Sozialversicherungs-Beiträgen komplett befreit. Das bedeutet auch: Du bekommst deinen Lohn brutto = netto ausgezahlt, es werden keine Beiträge für Rente oder Krankenversicherung abgezogen.

3. Minijob im Privathaushalt

Das ist ein Minijob, den du bei jemandem zu Hause machst, z.B. als Babysitter:in, Nachhilfelehrer:in oder Gartenhilfe. Er kann entweder mit Verdienstgrenze oder kurzfristig sein, wird aber wegen der besonderen Situation im Haushalt extra betrachtet. Dein Arbeitgeber kann dich ganz einfach mit dem sogenannten „Haushaltsscheck“ bei der Minijob-Zentrale anmelden (Haushaltshilfe - Minijob-Zentrale).

Welche Minijobs gibt es?

  • Minijobs in privaten Haushalten: Babysitter:in, Haustiersitter:in, Gartenhilfe, Einkaufshilfe
  • Minijob mit Kindern: Nachhilfelehrer:in, Hausaufgabenbetreuung, Trainer:in oder Betreuer:in im Verein
  • Minijob in Betrieben: Arbeit in der Gastronomie, Veranstaltungshäusern, Geschäften
  • Minijobs außer Haus: Zeitungen austragen, Lieferdienst

Die Haushaltsjob-Börse der Minijob Zentrale gibt dir weitere Ideen für Minijobs.

Wie findest du einen Minijob?

  • Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht eine gezielte Suche nach Aushilfsjobs/Minijobs (Jobben & Geld verdienen | Bundesagentur für Arbeit).

  • Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale – dort vermitteln Privatleute Minijobs in Haushalten Die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale - Startseite

  • Kommerzielle Portale z.B. studentjob.de, nebenjob.de oder Kleinanzeigenmärkte.

  • Vor Ort z.B. direkt in Geschäften, Cafés oder Restaurants, Supermärkten der Lokalzeitung, Schul- oder Uniaushänge und Stadtteilmagazine.

  • Persönliche Kontakte z.B. Lehrer:innen, Nachbar:innen oder Freund:innen der Familie. Gerade Jobs im Privathaushalt werden gern auf Vertrauensbasis im eigenen Umfeld vergeben. 

Tipp: Achte bei der Jobsuche immer darauf, seriöse Angebote zu wählen. Versprich dich nicht leichtsinnig zu irgendetwas und gib keine sensiblen Daten heraus, bevor klar ist, dass es sich um einen echten Job handelt. Hinweise für fehlende Seriosität sind zum Beispiel fehlende Informationen zum Arbeitgeber, übertriebene Verdienste oder Verlangen nach Vorauszahlungen. Hier gibt es mehr Infos bei: Fake-Jobanzeigen-online-Sicherheit

Versicherungen, Steuern und co. –was muss ich beachten?

Auch wenn Minijobs vereinfachte Regeln haben, solltest du die wichtigsten rechtlichen Punkte kennen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Du bist nicht selbst krankenversichert: dein Arbeitgeber führt Pauschalbeiträge ab, aber du hast dadurch keinen eigenen Versicherungsschutz. Familienversicherung bleibt bestehen.

  • Rentenversicherung: Minijobber zahlen grundsätzlich in die Rentenversicherung ein. 556 €-Job:  Arbeitgeber pauschal 15 % deines Lohns + selbst zusätzlich 3,6 %. Du hast das Recht, dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dann behältst du die 3,6 % extra Gehalt ein, zahlst also nichts für die Rente – erwirbst im Gegenzug aber keine neuen Rentenansprüche. Eine Gefahr ist dann im Rentenalter mit nichts dazustehen.

  • Arbeitslosenversicherung:  Es gibt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Deshalb bringen Minijobs auch keine soziale Absicherung.

  • Unfallversicherung:  Sie ist im Minijob vorhanden. Sobald du angemeldet bist, übernimmt der Arbeitgeber kostenlos die Meldung bei der Berufsgenossenschaft, und du bist bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert.

  • Steuern: Bei nur einem Minijob musst du in der Regel keine Lohnsteuer (oder andere Steuern) selbst zahlen. Dein Arbeitgeber kann pauschal 2 % Steuern an das Finanzamt abführen. Dadurch sind Lohnsteuer und die Kirchensteuer bezahlt. Frag am besten deinen Arbeitgeber, ob es direkt gemacht wird oder die Besteuerung individuell abläuft.

  • Kindergeld:  Deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld für dich, solange du noch unter 25 und z.B. in Ausbildung oder Schule bist, selbst wenn du die vollen 556 € ausschöpfst.

Einschränkungen für Jugendliche unter 18 (laut Jugendarbeitsschutzgesetz):

  • Mindestalter: Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten (außer kleine Aufgaben im Haushalt der Eltern). Ab 13 bzw. 14 Jahren darfst du mit Erlaubnis deiner Eltern leichte Jobs bis max. 2 Stunden pro Tag ausüben – zum Beispiel Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Babysitten oder Hunde ausführen.

  • Jugendliche von 15–17 Jahren dürfen neben der Schule arbeiten, aber stundenweise und nur leichte Tätigkeiten. Wie viel genau erlaubt ist, hängt davon ab, ob du noch voll schulpflichtig bist: Solange du noch regulär zur Schule gehst, gelten ähnliche Begrenzungen wie für 13/14-Jährige – also z.B. höchstens 2 Stunden am Schultag. Nach Ende der Vollzeitschulpflicht (etwa ab 16, je nach Bundesland) darfst du auch längere Arbeitszeiten bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich leisten.

  • Keine Nacht- und Sonntagsarbeit: Wenn du unter 18 bist, darfst du nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten und in der Regel nicht an Sonn- und Feiertagen. Es gibt jedoch Ausnahmen in bestimmten Branchen ab 16 (zum Beispiel Bäcker ab 5 Uhr oder Gaststätte bis 22 Uhr).

  • Ferienjobs: In den Schulferien darfst du ausnahmsweise länger arbeiten: bis zu 8 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche, aber maximal 4 Wochen pro Jahr, das entspricht 20 Arbeitstagen.

  • Elterliche Zustimmung: Unter 18 brauchst du immer die Einwilligung deiner Eltern, bevor du einen Job annimmst. Sprich also vorher mit deinen Eltern, ob sie mit dem Minijob einverstanden sind – sie müssen in der Regel auch den Vertrag mitunterschreiben, wenn du noch nicht volljährig bist.

  • Geeignete Tätigkeiten: Egal welches Alter unter 18 – du darfst nur Arbeiten machen, die für Jugendliche geeignet sind. Verboten sind Jobs, die dich oder deine Gesundheit gefährden. Du darfst nicht in sehr lauten Umgebungen arbeiten und nichts, wo du dich körperlich völlig überforderst. Im Zweifel frag bei der Jugendarbeitsschutzstelle oder deiner Berufsberatung nach, ob ein Job für dich okay ist.

Formulare, die du brauchst:

  • für den Minijob mit Verdienstgrenze: Freistellungsantrag vom Finanzamt
  • für einen Kurzfristigen-Minijob: Lohnsteuerkarte vom Einwohnermeldeamt
  • für einen Haushaltshilfenjob: Anmeldungsformular für den Arbeitgeber