BFD und FSJ
BFD, FSJ und FÖJ
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist eine Möglichkeit für alle zwischen 16 und 27 Jahre und dauert in der Regel 12 Monate. Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es nach oben keine Altergrenze. Ein bestimmter Schulabschluss oder die deutsche Staatsbürgerschaft sind nicht nötig.
Ein Freiwilligendienst ist kein Praktikum. Du engagierst dich in einem bestimmten Bereich und hast neben der Arbeit an deinem Einsatzort zusammen mit anderen Freiwilligen Seminare und Bildungsangebote. Gleichzeitig schnupperst du in ein Berufsfeld hinein und erwirbst jede Menge Fähigkeiten, die im Arbeitsleben wichtig sind. In dem Jahr geht es um Persönlichkeitsentwicklung, Berufsvorbereitung und Zeit für deine Berufswahl, um Engagement für andere oder die Umwelt.
Verschiedene Ausrichtungen und Einsatzorte:
FSJ:
Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Jugendeinrichtungen, Bildungsstätten, Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Rettungsdienste.
FSJ-Kultur:
Kunst- und Musikschulen, Medienwerkstätten, Museen und Theater, Kleinkunsthäuser und Jugendclubs.
FSJ-Sport:
Sportvereine und Institutionen, die Spiel-, Sport-, und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche veranstalten.
FÖJ:
Ökologisch wirtschaftende Bauernhöfe, Gärtnereien, Ökologische Bildungsstätten, Nationalparks und Umweltbehörden.
FSJ und FÖJ im Ausland:
Die Einsatzstellen sind im Ausland, die Träger, die das FSJ oder FÖJ anbieten, haben ihren Sitz aber in Deutschland.
Besondere Angebote:
Hierzu gehören FSJ und BFD für Geflüchtete, FSJ Inklusion für Menschen mit Handicaps oder etwa das FSJ Fokus für Menschen ab 18 Jahren, die ihre Ausbildung oder das Studium abgebrochen haben oder für sich keine Perspektiven mehr im erlernten Beruf sehen.
Das solltest du über ein FSJ, FÖJ, BFD wissen:
Voraussetzungen:
16 - max. 27 Jahre. Auch Ausländer/-innen können ein FSJ machen. Beim BFD gibt es im Gegensatz zum FSJ keine Altersgrenze nach oben.
Dauer/Bewerbung:
Mindestens sechs Monate,üblich sind aber 12 Monate. Eine einmalige Verlängerung auf 18 Monate ist möglich, in besonderen Ausnahmefällen auch auf 24 Monate. Das FSJ im Ausland ist auf 12 Monate begrenzt. Ein mehrmaliges FSJ ist nicht möglich. Das FSJ beginnt in der Regel zum 1. September eines Jahres. In manchen Bundesländern auch schon zum 1. August. Bewerbungen können ganzjährig an die Träger gerichtet werden. Manche Träger haben im Frühsommer einen Bewerbungsstopp für den FSJ-Beginn im Herbst. Allgemein gilt: Je früher du dich bewirbst, desto größer ist die Auswahl an Einsatzstellen.
Abschluss:
Abschlussbescheinigung. Auf Verlangen muss der Träger ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis ausstellen. Der Freiwilligendienst wird vor allem in Ausbildungen und Studiengängen des Sozial- und Gesundheitswesens als bereits abgeleistetes Praktikum anerkannt (z.B.: für Hauptschüler/-innen als Voraussetzung für die Altenpflegeausbildung, für Studiengänge im Sozialbereich teilweise als Vorpraktikum). Die Entscheidung darüber liegt aber bei den Ausbildungsstätten und sollte vorab mit der Ausbildungsstelle bzw. der Studienberatung abgeklärt werden. BFD, FSJ und FÖJ werden bei der Studienplatzvergabe als Wartezeit angerechnet. Wenn dir über die ZVS ein Studienplatz zugewiesen wird, bleibt dir der Studienplatz garantiert erhalten, bis du dein FSJ beendet hast.
Vertrag:
Es wird eine schriftliche Vereinbarung mit dem Träger abgeschlossen. Darin werden u.a. der Einsatzort, die Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld festgehalten.
Seminare:
Mindestens 25 Seminartage. Die Teilnahme ist Pflicht und findet während der Arbeitszeit statt. Am Einsatzort steht eine pädagogische Begleitung zur Seite.
Vergütung:
Die Höhe des Taschengeldes variiert von Träger zu Träger. Es gibt eine gesetzlich festgeschriebene Höchstgrenze für das Taschengeld (2020: 414 Euro). Teilweise gibt es zusätzlich noch eine Verpflegungspauschale und einen Fahrt- und Wohnkostenzuschuss. Der Träger benötigt deine Lohnsteuerkarte (bekommst du beim Einwohnermeldeamt). Die Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente) wird in der Zeit weitergezahlt. Auch besteht weiter Anspruch auf Kindergeld.
Urlaub:
Meist zwischen 25 und 27 Tagen, abhängig von deinem Alter und der Länge des Freiwilligendienstes.
Versicherungsschutz:
Du bist gesetzlich unfallversichert und es besteht voller Sozialversicherungsschutz. Die Beiträge übernimmt komplett der Träger. Du musst dich aber selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Verbleib in der Familienversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung ist nicht möglich. Nach Beendigung des FSJ/BFD hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
So findest du FSJ- und FÖJ-Stellen:
Es gibt die Unterscheidung in Träger und Einsatzorte. Die Bewerbung läuft über einen sogenannten Träger. Dieser bietet selbst Stellen an und ist Vermittler für Einsatzorte anderer Einrichtungen. Gleichzeitig organisiert der Träger die Bildungsseminare.
Stellen in Baden-Württemberg:
www.fsj-baden-wuerttemberg.de:
Du kannst nach Anbietern, Orten und Aufgabenbereichen suchen. Auch Träger aus Baden-Württemberg, die ein FSJ im Ausland anbieten, findest du hier.
www.fsj.jugendnetz.de:
Eine Übersicht über alle Träger von FSJ, FSJ-Kultur und FÖJ in Baden-Württemberg.
https://ran-ans-leben.de/freiwilligendienste:
Die Diakonie Baden und Württemberg bietet verschiedene FSJ Programme für junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Bundesweite Stellen:
www.bundes-freiwilligendienst.de
FSJ- und FÖJ-Stellen im Ausland und andere Freiwilligendienste:
Sprung-ins-ausland.de:
Übersicht über verschiedene Freiwilligendienste in Europa und weltweit, ihre Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.