BFD und FSJ
BFD, FSJ und FÖJ
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist eine Möglichkeit für alle die ihre Vollzeitschulpflicht abgeschlossen haben, also mindestens 15 Jahre alt sind, und noch nicht 27 Jahre alt sind. Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es nach oben keine Altergrenze. Beide dauern in der Regel 12 Monate aber alles zwischen 6 und 18 Monaten ist möglich. Ein bestimmter Schulabschluss oder die deutsche Staatsbürgerschaft sind nicht nötig.
Ein Freiwilligendienst ist kein Praktikum. Du engagierst dich in einem bestimmten Bereich und hast neben der Arbeit an deinem Einsatzort zusammen mit anderen Freiwilligen Seminare und Bildungsangebote. Gleichzeitig schnupperst du in ein Berufsfeld hinein und erwirbst jede Menge Fähigkeiten, die im Arbeitsleben wichtig sind. In dem Jahr geht es um Persönlichkeitsentwicklung, Berufsvorbereitung und Zeit für deine Berufswahl, um Engagement für andere oder die Umwelt.
Verschiedene Ausrichtungen und Einsatzorte:
FSJ:
Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Jugendeinrichtungen, Bildungsstätten, Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Rettungsdienste.
FSJ-Kultur:
Kunst- und Musikschulen, Medienwerkstätten, Museen und Theater, Kleinkunsthäuser und Jugendclubs.
FSJ-Sport:
Sportvereine und Institutionen, die Spiel-, Sport-, und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche veranstalten.
FSJ-Digital:
In Medienzentren, Makerspaces, Techniklaboren, Media-Workshops an Schulen, Technik-Verleihen, Podcasts und bei medienpädagogischen Angeboten mithelfen.
FÖJ:
Ökologisch wirtschaftende Bauernhöfe, Gärtnereien, Ökologische Bildungsstätten, Nationalparks und Umweltbehörden.
FSJ und FÖJ im Ausland:
Die Einsatzstellen sind im Ausland, die Träger, die das FSJ oder FÖJ anbieten, haben ihren Sitz aber in Deutschland.
Besondere Angebote:
Hierzu gehören FSJ und BFD für Geflüchtete, FSJ Inklusion für Menschen mit Handicaps oder etwa das FSJ Fokus für Menschen ab 18 Jahren, die ihre Ausbildung oder das Studium abgebrochen haben oder für sich keine Perspektiven mehr im erlernten Beruf sehen.
Das solltest du über ein FSJ, FÖJ, BFD wissen:
Voraussetzungen:
16 - max. 27 Jahre. Auch Ausländer/-innen können ein FSJ machen. Beim BFD gibt es im Gegensatz zum FSJ keine Altersgrenze nach oben.
Dauer/Bewerbung:
Mindestens sechs Monate, üblich sind aber 12 Monate. Eine einmalige Verlängerung auf 18 Monate ist möglich, in besonderen Ausnahmefällen auch auf 24 Monate. Das FSJ im Ausland ist auf 12 Monate begrenzt. Ein mehrmaliges FSJ ist nicht möglich. Das FSJ beginnt in der Regel zum 1. September eines Jahres. In manchen Bundesländern auch schon zum 1. August. Bewerbungen können ganzjährig an die Träger gerichtet werden. Manche Träger haben im Frühsommer einen Bewerbungsstopp für den FSJ-Beginn im Herbst. Allgemein gilt: Je früher du dich bewirbst, desto größer ist die Auswahl an Einsatzstellen.
Abschluss:
Du erhälst eine Abschlussbescheinigung. Auf Verlangen muss der Träger ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis ausstellen. Der Freiwilligendienst wird vor allem in Ausbildungen und Studiengängen des Sozial- und Gesundheitswesens als bereits abgeleistetes Praktikum anerkannt (z.B.: für Hauptschüler/-innen als Voraussetzung für die Altenpflegeausbildung, für Studiengänge im Sozialbereich teilweise als Vorpraktikum). Die Entscheidung darüber liegt aber bei den Ausbildungsstätten und sollte vorab mit der Ausbildungsstelle bzw. der Studienberatung abgeklärt werden.
BFD, FSJ und FÖJ können je nach Hochschule als Zusatzqualifikation oder bevorzugte Zulassung bei Punktegleichheit gelten: www.hochschulstart.de/informieren-planen/dienste. Auch gibt es die Möglichkeit ein Fachabitur zu erhalten, wenn du die Jahrgangsstufe 1 erfolgreich abgeschlossen hast. Mehr dazu unter: www.jugendagentur.net/fachhochschulreife-mit-dem-fsj/
Vertrag:
Es wird eine schriftliche Vereinbarung mit dem Träger abgeschlossen. Darin werden u.a. der Einsatzort, die Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld festgehalten.
Seminare:
Mindestens 25 Seminartage. Die Teilnahme ist Pflicht und findet während der Arbeitszeit statt. Am Einsatzort steht eine pädagogische Begleitung zur Seite.
Vergütung:
Die Höhe des Taschengeldes variiert von Träger zu Träger. Es gibt eine gesetzlich festgeschriebene Höchstgrenze für das Taschengeld (2026: 676 Euro). Teilweise gibt es zusätzlich noch eine Verpflegungspauschale und einen Fahrt- und Wohnkostenzuschuss. Der Träger benötigt deine Lohnsteuerkarte (bekommst du beim Einwohnermeldeamt). Die Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente) wird in der Zeit weitergezahlt. Auch besteht weiter Anspruch auf Kindergeld.
Urlaub:
Meist zwischen 25 und 30 Tagen, abhängig von deinem Alter und der Länge des Freiwilligendienstes.
Versicherungsschutz:
Du bist gesetzlich unfallversichert und es besteht voller Sozialversicherungsschutz. Die Beiträge übernimmt komplett der Träger. Du musst dich aber selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Familienversicherung ist grundsätzlich ausgeschlossen bzw. kann ruhend gestellt werden und kann nach dem Dienst unter Voraussetzungen wieder aufleben. Nach Beendigung des FSJ/BFD hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
So findest du FSJ- und FÖJ-Stellen:
Es gibt die Unterscheidung in Träger und Einsatzorte. Die Bewerbung läuft über einen sogenannten Träger. Dieser bietet selbst Stellen an und ist Vermittler für Einsatzorte anderer Einrichtungen. Gleichzeitig organisiert der Träger die Bildungsseminare.
Stellen in Baden-Württemberg:
www.fsj-baden-wuerttemberg.de: Du kannst nach Anbietern, Orten und Aufgabenbereichen suchen. Auch Träger aus Baden-Württemberg, die ein FSJ im Ausland anbieten, findest du hier.
www.lkjbw.de: Träger des Freiwilligendienst Kultur und Bildung, hier findest du einzelne Einsatzstellen und alle näheren Infos.
www.fsj-digital-bw.de: Offizielle Seite des FSJ-digital mit Liste aller Einsatzstellen und allem was du noch über diese Art des FSJ wissen musst.
www.ich-will-foej.de: Seite rund um das FÖJ und seine Möglichkeiten.
Bundesweite Stellen:
www.bundes-freiwilligendienst.de
www.arbeitsagentur.de/bildung/uebergangszeit/freiwilliges-soziales-jahr
FSJ- und FÖJ-Stellen im Ausland und andere Freiwilligendienste:
Sprung-ins-ausland.de: Übersicht über verschiedene Freiwilligendienste in Europa und weltweit, ihre Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.
www.ijfd-info.de: Seite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend über den Internationalen Jugend-Freiwilligendienst.

