Praktikum
Bei einem Praktikum sammelst du Erfahrungen in der Arbeitswelt. Das hilft dir bei deiner Berufswahl und du kannst Kontakte zu potentiellen Ausbildungsstellen knüpfen. Hierfür ist es wichtig, dass du ein Praktikum in einem Berufsbereich machst, der dich interessiert und in dem du gerne eine Ausbildung machen möchtest.
Wenn du unter 25 Jahre bist, noch keine Berufsausbildung gemacht hast und bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist, ist die Einstiegsqualifizierung eine gute Alternative zu einem reinen Praktikum.
Checkliste für ein faires Praktikum:
- Frage vor dem Beginn deines Praktikums nach, wie dein Arbeitsalltag aussehen wird und wo du mitarbeiten kannst. So vermeidest du Enttäuschungen.
- Hast du während deines Praktikums eine Ansprechperson, die die dich betreut und dir bei Problemen hilft?
- Kannst du dein Praktikum nutzen, um berufliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu erwerben?
- Hast du am Ende deines Praktikums ein Zeugnis bekommen, in dem deine Arbeitsschwerpunkte und eine Bewertung deiner Tätigkeit enthalten sind?
Das solltest du über ein Langzeitpraktikum wissen:
Anbieter:
Praktika bieten große Industriebetriebe oder kleine Handwerker genauso wie Kaufhäuser, Gastronomiebetriebe, soziale Einrichtungen oder die öffentliche Verwaltung.
Voraussetzungen:
Informier dich vorher, ob es bestimmte Vorgaben wie Volljährigkeit, bestimmter Schulabschluss oder Führerscheinbesitz gibt. Manche Betriebe legen auch die Dauer des Praktikums fest.
Suchen:
Es gibt Praktikumsbörsen im Internet und viele Betriebe bieten auch auf ihrer eigenen Homepage Praktikumsstellen an. Eine weitere Möglichkeit ist es, bei Ausbildungsbetrieben nach einem Praktikum zu fragen. Auch Eltern, Verwandte, Bekannte können als Vermittler helfen oder in ihrem Betrieb nachfragen. Ob für das Praktikum eine schriftliche Bewerbung notwendig ist, erfährt man meist in den Angeboten der Betriebe, ist aber eher die Regel.
Abschluss:
Normalerweise erhält man ein Praktikumszeugnis oder eine Praktikumsbescheinigung. Dafür kann z.B. der Qualipass verwendet werden. Ratsam ist es, die Ausstellung des Zeugnisses im Praktikumsvertrag zu vereinbaren. Ein Praktikum fährt aber zu keinem offiziell anerkannten Abschluss. Es liegt oft im Ermessen z.B. einer Ausbildungsstelle oder der zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. Handwerkskammer), ob sie die im Praktikum durchgeführten Tätigkeiten anerkennt, um dadurch z.B. eine Ausbildungsverkürzung zu ermöglichen.
Vertrag:
Grundsätzlich solltest du einen schriftlichen Praktikumsvertrag mit dem Betrieb abschließen, um klare Verhältnisse zu schaffen und um dich abzusichern. Ein mündlicher Vertrag ist zwar ebenfalls gültig, bietet jedoch wenig Schutz. In den meisten Fällen schließt der Betrieb von sich aus einen Praktikumsvertrag ab.
Vergütung:
Grundsätzlich sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, für ein Praktikum ein Entgelt zu leisten, denn bei dieser Art Arbeit geht es im Prinzip nicht darum, einen weiteren Arbeiter zu beschäftigen, sondern darum, einem Menschen das Einsehen in diesen Beruf zu gewähren. Es ist also eine absolut freiwillige Angelegenheit des Arbeitgebers, wenn ein Praktikant eine Art Entgelt erhält. Dieses liegt meist zwischen 200 und 800,-. Ein Kurzpraktikum ist in der Regel unentgeltlich.
Urlaub:
Bei einem längeren Praktikum hat man Anspruch auf Urlaubstage. Dieser basiert auf gesetzlichen Ansprüchen und hängt vom Alter und den betrieblichen bzw. branchenabhängigen Vorgaben ab.
Versicherungsschutz und Kindergeld:
Hier gelten die Regelungen wie beim Minijob. Ohne Entgelt besteht keine Pflicht und kein Anspruch auf Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Du bist aber weiter über die gesetzliche Familienversicherung krankenversichert. Das gilt nicht für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung. Die Versicherungsbedingungen sind in der Regel nicht Bestandteil von Arbeits- und auch nicht von Praktikumsverträgen, sollten bei Beginn des Praktikums aber auf jeden Fall abgeklärt werden!
Stichwort: Schulpflicht
Es gibt die allgemeine Schulpflicht und die Berufsschulpflicht.
Die allgemeine Schulpflicht endet nach 4 Jahren Grundschule und weiteren 5 Jahren an einer weiterührenden Schule.
Wer dann noch keine 18 Jahre alt ist, bleibt weiter berufsschulpflichtig. Während der Ausbildung wird die Berufsschulpflicht durch die begleitende Berufsschule abgedeckt.
Wer nach Verlassen der Schule keine Ausbildung findet und noch keine 18 Jahre alt ist, muss eine Berufsfachschule besuchen, ein BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) oder VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf), ein BEJ (Berufseinstiegsjahr) oder ein EQ (Einstiegsqualifizierungsjahr) machen, um der Berufsschulpflicht nachzukommen.
Ein reines Praktikum geht also nur als Schulpraktikum, in den Schulferien oder dann ab 18 Jahren. Auch Jobben geht unter 18 Jahren nur parallel zu einem der oben genannten Angebote.