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Einbürgerung & Integration

Wie funktioniert die Einbürgerung?

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht nur durch Geburt, sondern auch noch später auf Antrag verliehen werden. Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer.innen diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer:innen müssen ihre gesetzlichen Vertreter:innen die Einbürgerung beantragen.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU, oder man ist freizügigkeitsberechtigte/r Unionsbürger:in bzw. gleichgestellter Staatsangehörige/r Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.
  • Gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren.
  • Der Lebensunterhalt kann ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden (gilt erst für Personen ab 23 Jahren).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse. Diese werden entweder über den Schulbesuch oder das "Zertifikat Deutsch" oder ein gleichwertiges Sprachdiplom nachgewiesen.
  • Bestandener Einbürgerungstest. Hier wirst du über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und das Leben in Deutschland abgefragt.
  • Keine Straftaten (geringfügige Verurteilungen werden nicht beachtet).
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die alte Staatsangehörigkeit muss in der Regel bei der Einbürgerung aufgegeben werden. Allerdings gibt es hier Ausnahmen und viele EU-Staaten erlauben gegenseitig eine doppelte Staatsangehörigkeit.