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Arbeiten unter 18

Bis zu deinem 18. Geburtstag gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Du gehst noch zur Schule und willst nebenher jobben?

Mit 13 Jahren darfst du max. 2 Stunden am Tag kleine Jobs übernehmen wie Babysitten oder Zeitung austragen. Ab 15 Jahren kannst du dann zusätzlich bis zu 4 Wochen oder 20 Arbeitstage in den Schulferien jobben. Allgemein gilt: Solange du unter 18 Jahre bist, brauchst du dazu das Einverständnis deiner Eltern. Die Schulzeit ist absolut tabu und die Arbeit darf nicht die Schulfähigkeit beeinträchtigen!

 

Du fängst als Azubi/Azubine an und bist noch keine 18?

Für den Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags brauchst du die Unterschrift deiner Eltern. Haben sie einmal zugestimmt, kannst du alle Rechtsgeschäfte, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, selbstständig ausführen. Hierzu gehört der Beitritt zu einer Gewerkschaft genauso wie die Eröffnung eines Girokontos für die Gehaltsüberweisungen. Allerdings können deine gesetzlichen Vertreter diese Ermächtigung jederzeit ganz oder teilweise wieder einschränken. Du darfst täglich nicht mehr als acht Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.

  • Nach viereinhalb- bzw. sechsstündiger Arbeit stehen dir 30 bzw. 60 Minuten Pause zu.
  • Akkord- und Nachtarbeit sowie besonders gesundheitsgefährdende Arbeiten sind ganz verboten. Wenn du in der Gastronomie, beim Bäcker, in der Landwirtschaft oder in mehrschichtigen Betrieben arbeitest, gibt es Ausnahmen.
  • Je nach Lebensalter – je jünger, desto mehr – hast du zwischen 30 und 25 Werktage Urlaub.
     

Der Gesundheitscheck

Um einen Ausbildungsvertrag unterschreiben zu können, brauchen alle unter 18-Jährigen einen Gesundheitscheck. Für diese kostenlose Untersuchung kannst du zu einem Arzt deiner Wahl gehen. Achte aber darauf, dass die Untersuchung nicht länger als 14 Monate vor der Beschäftigung liegt. Ein Jahr nach dem Beginn der Betriebszugehörigkeit muss dann ein zweiter Gesundheitscheck folgen.