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Kaltmiete vs. Warmmiete: Was ist das eigentlich?

Was bedeuten eigentlich die Begriffe Kaltmiete und Warmmiete, und wie unterscheiden sie sich voneinander?

Wenn du gerade auf Wohnungssuche bist, sind dir bestimmt schon die Begriffe "Kaltmiete" und "Warmmiete" begegnet. Aber welcher von beiden ist wirklich wichtig, und wie viel Geld musst du am Ende tatsächlich zahlen?

 

Kaltmiete: Der Grundpreis für deine Wohnung

Die Kaltmiete ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Sie bezieht sich nur auf die Kosten für die Wohnung selbst – also auf die Fläche, die du bewohnst. Vereinfacht gesagt, zahlst du hier nur für die Quadratmeter, die du mietest. Je mehr Quadratmeter, desto teurer. Normalerweise liegt der Preis pro Quadratmeter bei etwa 8,54 Euro (in Baden-Württember beträgt die Kaltmiete 12,41€ pro Quadratmeter), aber in Großstädten wie Hamburg oder München können die Preise auch viel höher sein.

 

Warmmiete: Was du wirklich zahlst

Wenn du dich über eine niedrige Miete freust, dann hast du wahrscheinlich nur die Kaltmiete gesehen. Der tatsächliche Betrag, den du zahlen musst, ist die Warmmiete – und die kann durch Nebenkosten deutlich höher ausfallen. Diese Nebenkosten decken Dinge wie Strom, Gas, Wasser und die Betriebskosten des Hauses ab, also zum Beispiel Geld für den/die Hausmeister:in oder die Müllabfuhr. Wie hoch diese Nebenkosten sind, lässt sich nicht pauschal sagen, da es von vielen Faktoren abhängt. Am Ende zahlst du also die Warmmiete – den Gesamtbetrag für deine Wohnung.

 

Nebenkosten: Die versteckten Kosten

Nebenkosten sind die Kosten, die man oft nicht auf dem Schirm hat. Alle Nebenkosten, die abgerechnet werden, müssen im Mietvertrag stehen – also lies ihn dir gut durch! Selbst Dinge wie der Fernsehanschluss werden manchmal über die Nebenkosten abgerechnet, weil man für den Rundfunk bezahlen muss. Allerdings gibt es auch Kosten, die nicht auf dich umgelegt werden dürfen, wie zum Beispiel Verwaltungskosten, Reparaturen, Mietausfälle oder Überwachungskosten. Der grobe Preis für die Nebenkosten beträgt ca. 2,28€ por Quadratmeter iom Monat.

 

Mieterhöhungen: Was du wissen solltest

Dein/e Vermieter:in kann die Miete erhöhen, um sie an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Das passiert zum Beispiel, wenn deine Wohnung bisher sehr günstig war oder die Mietpreise in der Gegend allgemein gestiegen sind. Du hast zwei Monate Zeit, um dieser Mieterhöhung schriftlich zuzustimmen. Ohne deine Zustimmung wird sie nicht gültig. Außerdem darf die Miete in drei Jahren nicht um mehr als 20 % steigen. Wenn dir die Forderung zu hoch erscheint, solltest du nicht sofort zustimmen, sondern dich beim Amt für Bau- und Wohnungswesen nach dem Mietspiegel erkundigen. In manchen Großstädten gibt es eine Mietpreisbremse, die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten deckelt. Das bedeutet, dass die Mieten in mehreren Städten und Gemeinden (89 Stück in Baden-Württemberg) zu Beginn das Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen dürfen und nicht mehr. Damit überhaupt eine Mietpreisbremse für eine bestimmte Stadt oder Gemeinde überhaupt verordnet werden kann, braucht es ein aufwändiges Verfahren, in welchem nach landesweit einheitlichen Kriterien ermittelt wird.

Auch Renovierungen oder bauliche Verbesserungen können Gründe für eine Mieterhöhung sein. Eine solche Modernisierung muss der/die Vermieter:in aber drei Monate vorher ankündigen und genau erklären, was gemacht werden soll. Von den Kosten dafür darf er/sie jährlich 11 % auf die Miete aufschlagen. Manche Mietverträge beinhalten eine sogenannte Staffelmiete, bei der automatische Mieterhöhungen in regelmäßigen Abständen festgelegt sind. So weißt du schon im Voraus, wann und wie stark die Miete steigen wird.

 

Die Mietkaution: Ein Pfand für den Vermieter

In den meisten Fällen verlangt der/die Vermieter:in eine Kaution, die maximal drei Monatsmieten der Kaltmiete betragen darf. Dieses Geld wird auf einem speziellen Konto angelegt, und beim Auszug bekommst du es mit Zinsen zurück. Die Kaution ist eine Art Pfand: Wenn der/die Vermieter:in beim Auszug Schäden in der Wohnung feststellt oder du bestimmte Pflichten, wie das Streichen der Wände, nicht erfüllt hast, kann er einen Teil der Kaution einbehalten. Das Gleiche gilt, wenn du ohne fristgerechte Kündigung ausziehst oder Mietrückstände hast.

Oft verlangt der/die Vermieter:in auch eine Mitbürgschaft deiner Eltern oder eine Schufa-Auskunft, um sicherzugehen, dass die Miete gezahlt wird. Wenn du schon arbeitest, möchte der/die Vermieter:in vielleicht auch deinen Arbeitsvertrag sehen, um sicherzustellen, dass du dir die Miete leisten kannst.