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Spartipps

Wir haben zwölf Spartipps auf Lager. Sicher ist auch was für dich mit dabei!

Ermäßigungen für Schüler, Azubis, Studenten, Bufdis, FSJ-ler, FÖJ-ler

Richtig: der Schülerausweis. Du hast ihn bereits seit der ersten Klasse und trotzdem sollte er nie in Vergessenheit geraten. Auf ihn genauso wie auf die späteren Ausweise für Azubis, Studenten, Bufdis, FSJ-ler und FÖJ-ler gibt es vielerorts Vergünstigungen. Im Kino, Theater, Schwimmbad, bei der Volkshochschule ...
Also ab in den Geldbeutel damit, damit du ihn an der Kasse dann auch dabei hast. Für deinen Urlaub kannst du dir einen internationalen Studentenausweis holen. Den gibt es für Studenten und Schüler ab 12 Jahre. Mehr dazu und wo du ihn bekommst erfährst du auf www.isic.de.

Kein Markenstress!

Warum müssen es eigentlich immer Markenartikel sein? Die sind in der Regel teurer und auch nicht besser als weniger bekannte Marken. Kauf doch lieber die Dinge, die zu dir passen, dir stehen und bequem sind. Das wird dann deine eigene Marke!

Preise vergleichen

Oft lohnt es sich, nicht im erstbesten Laden zuzugreifen, sondern die Preise zu vergleichen. Dabei müssen nicht immer die großen Läden die billigeren sein. Und dann gibt es natürlich noch jede Menge Sonderangebote, Aktionen und Schlussverkäufe, die den Geldbeutel schonen.

Teilen liegt im Trend!

Ausleihen ist bei Büchern, Zeitschriften, Computerspielen oder Filmen oft nicht dumm. Dafür gibt es Freunde oder Büchereien. Und wie wäre es, wenn du dir das erste Auto mit jemanden teilen würdest. Rechne mal aus, wie oft du am Tag ein Auto brauchst und wie viele Stunden es unbenutzt rumsteht!

Gebraucht statt neu

Klamotten müssen nicht immer neu sein. Das gilt vor allem für kultige Stücke. Die findest du oft im Second Hand Laden oder auf Flohmärken und auch so manches anderes Schnäppchen ist dort zu machen. Vielleicht habt ihr auch Lust, mit Freunden oder in der Schule eine Kleidertauschbörse zu organisieren.

Sparen beim Rundfunkbeitrag

Alle volljährigen Bürger ab 18 Jahre müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen. Allerdings gilt der Grundsatz: eine Wohnung - ein Beitrag. Wenn du in einer WG wohnst, braucht also nur eine Person von euch die Gebühr zu zahlen und ihr teilt euch dann die Gebühr. Anders ist es dagegen oft im Studentenwohnheim. Wenn dein Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es als eigene Wohnung gewertet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügt.
Wenn du BAföG oder Arbeitslosengeld II bekommst, kannst du dich über einen schriftlichen Antrag von den Gebühren befreien lassen. Den Antrag findest du auf www.rundfunkbeitrag.de .

Achtung Bankgebühren

Schüler und Studenten zahlen bei den meisten Banken keine Gebühren für die Kontoführung. Doch danach sieht es anders aus und spätestens dann solltet ihr Preise und Leistungen vergleichen und euch auch eventuell nicht vor einem Wechsel scheuen. Allerdings ist so ein Umzug mit Kosten und Mühen verbunden. Du musst alle Daueraufträge und Einzugsermächtigungen ändern, deinen Vermieter und deine Chefin informieren ... Deshalb solltest du dich schon früh über die späteren Gebühren zu informieren!

Richtig versichert?

Eine eigene Haftpflichtversicherung brauchst du während der Schule, Ausbildung oder dem Studium in der Regel nicht. Du bist bei deinen Eltern noch mitversichert! Gleiches gilt während des Studiums für die Krankenversicherung bis zum 25. Lebensalter. Bei der Krankenversicherung oder Kfz-Versicherung solltest du genau auf die Konditionen gucken. Manche Kfz-Versicherungen bieten Rabatte, wenn deine Eltern bereits dort versichert sind oder du kannst dein Auto als Zweitwagen günstiger versichern lassen. Also immer nachfragen und vergleichen.

Das Plus beim Gehalt: Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Spareinlage, an der sich der Arbeitgeber beteiligt. Konkret heißt das, dass dir der Arbeitgeber zu deiner Spareinlage monatlich etwas dazu gibt, das können bis zu 40 € im Monat sein. Voraussetzung ist, dass du in Ausbildung oder in einem festen Arbeitsverhältnis bist. Die genaue Summe hängt von Tarifverträgen oder individuellen Regelungen ab. Für die Vermögenswirksamen Leistungen reicht nicht dein Sparkonto, sondern du brauchst einen speziellen Sparvertrag. Bei einem solchen Sparvertrag kann es sich um Bausparen, Aktien, Lebensversicherungen oder einfaches Kontensparen handeln.
Der Staat gibt bei Bausparverträgen und Aktienfonds auch noch etwas dazu, falls du nicht über einer bestimmten Einkommensgrenze liegst. Das nennt sich dann "Arbeitnehmersparzulage" und zum Bausparvertrag gibt es vom Staat noch die Wohnungsbauprämie. Dein Erspartes aus dem Bausparvertrag kannst du übrigens nach 7 Jahren nicht nur für die eigenen vier Wände sondern prinzipiell für alles Mögliche verwenden.
Die Regelung der Vermögenswirksamen Leistungen stehen im Ausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag oder frag deinen Chef/deine Chefin oder in der Personalabteilung nach. Für die Staatlichen Zulagen kannst du dich bei der Bank, bei der du die Spareinlage gemacht hast, beraten lassen.

Wohnberechtigungsschein und Wohngeld

Mit dem Wohnberechtigungsschein kannst du in staatlich geförderte Wohnungen – sogenannte Sozialwohnungen – ziehen (falls eine solche frei ist). Beim Wohngeld gibt es Geld extra. Ob du Anspruch auf Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein hast, hängt von deinem Einkommen und der Personenzahl ab. Das Wohngeld richtet sich dazu noch nach der tatsächlichen Miete, die du zahlst. Wenn du Anspruch auf BAföG hast, kannst du kein Wohngeld beantragen, wohl aber einen Wohnberechtigungsschein. Für beides ist das Amt für Wohnungsbauwesen zuständig. Wohngeld musst du übrigens jedes Jahr neu beantragen! Und die passende Wohnung musst du dir in beiden Fällen selber suchen.

Berufsausbildungsbeihilfe

Gerade im ersten Lehrjahr ist die Vergütung oft nicht sehr üppig. Dann könnte dir vielleicht eine Berufsausbildungsbeihilfe weiterhelfen, die Zuschüsse zu Fahrtkosten und Miete gewährt. Ob du Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen kannst, hängt allerdings nicht nur von deinem Ausbildungsgehalt, sondern auch vom Einkommen deiner Eltern ab. BAföG kannst du während der dualen Ausbildung nicht beantagen.

BAföG beantragen

Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. BAföG wird einkommensabhängig gezahlt und kann auch bei Auslandsaufenthalten beantragt werden. Schüler-BAföG ist möglich, wenn du aus zwingenden Gründen nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst. Daneben gibt es auch noch das Meister-BAföG.
Das BAföG für dein Studium musst du später zur Hälfte wieder zurückzalen. Dazu hast du aber 20 Jahre Zeit. Die andere Hälfte wird dir vom Staat geschenkt. Mehr zu dem Thema findest du unter https://www.bafög.de.