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EQ - Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sechs- bis zwölfmonatiges betriebliches Praktikum für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und arbeitssuchend gemeldet sind. Das EQ wird von der Agentur für Arbeit gefördert, so dass dem Betrieb keine Kosten entstehen.

Gleichzeitig ist das EQ mehr als ein reines Praktikum. Während des EQ arbeitest du in einem Betrieb und nimmst an Qualifizierungsbausteinen teil, die auf die Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufs abgestimmt sind. Der Arbeitgeber hat die Chance, dich über mehrere Monate kennenzulernen und zu prüfen, ob du für eine anschließende Ausbildung die richtige Person bist.

Das solltest du über die Einstiegsqualifizierung wissen:

Anbieter:

Betriebe aller Berufsbereiche. Die Betriebe müssen bei der Agentur für Arbeit und bei der Handwerkskammer oder IHK als EQ-Anbieter gemeldet sein bzw. sich melden.

Voraussetzungen:

16- 24 Jahre, ohne Ausbildungsplatz und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet. Der Betrieb muss ein EQ-Anbieter sein (siehe Anbieter).

Dauer/Beginn:

6 bis max. 12 Monate. Beginn ist meistens am 1. September.

Suchen:

Über Adressen von der Agentur für Arbeit. Du kannst dir natürlich auch selbst einen Betrieb suchen (beachte Punkt „Anbieter”).

Abschluss:

Betriebliches Zeugnis über die einzelnen Qualifizierungsbausteine. Auf Antrag zusätzlich noch eine Bescheinigung der Kammer. Bei Übernahme ist teilweise eine Anrechnung und damit Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.

Vertrag:

Schriftlicher EQ-Vertrag Vergütung: Derzeit 243,- (Stand 2019). Möglich ist eine freiwillige Aufstockung des Gehalts durch den Betrieb.

Schule während des EQ:

Sofern du noch berufsschulpflichtig bist (alle unter 18 Jahre) hast du Berufsschule. Selbst wenn keine Berufsschulpflicht besteht, ist der Besuch sinnvoll. Evtl. kannst du sogar eine Fachklasse besuchen.

Urlaub:

Basiert auf gesetzlichen Ansprüchen und hängt vom Alter und den betrieblichen bzw. branchenabhängigen Vorgaben ab.

Versicherungsschutz und Kindergeld:

Du bist gesetzlich unfallversichert und es besteht voller Sozialversicherungsschutz. Die Beiträge übernimmt komplett der Betrieb. Du musst dich aber selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Kindergeld wird weiter gezahlt.