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Glossar

Abstandszahlung/Ablöse
Zahlung des Nachmieters an den Vormieter. In der Regel für größere Anschaffungen, die in der Wohnung bleiben, wie etwa die Kücheneinrichtung.

Besichtigungsrecht
Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nur nach Absprache und zu bestimmten Tageszeiten betreten.

Betriebskosten
Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt. Sie sind im Mietvertrag geregelt und müssen vom Vermieter gesondert abgerechnet werden. Dazu zählen u.a. Kosten für Wasser, Abwasser, Müll, Gas, Strom, Hausreinigung ...

Chiffre-Anzeige
Bei der Chiffre-Anzeige gibt es als Absender keinen Namen mit Adresse, wo man anrufen oder hinschreiben kann, sondern nur eine sogenannte Chiffre-Nummer. Briefe auf die Anzeige werden dann über den Zeitungsverlag mit Hilfe der Chiffre-Nummer an den Schreiber der Anzeige weitergeleitet.

Eigenbedarf
Der Vermieter kann den Mietvertrag lösen, wenn er die Räume nachweislich für Familienangehörige oder Hausangestellte sowie Pflegepersonen benötigt.

Grundmiete
Als Grundmiete bezeichnet man den Mietpreis ohne Nebenkosten. Auch Kaltmiete genannt.

Hauptmieter/in
Bei einer WG ist entweder eine/r Hauptmieter/in und alle anderen sind Untermieter oder alle Mitbewohner sind Hauptmieter/innen. Als Hauptmieter ist man Vertragspartner des Vermieters.

Hausmeister
Seine Aufgaben können sein: Gartenpflege, Schneebeseitigung, Hofreinigung ... Die Kosten dafür können über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Hausordnung
Die Hausordnung egelt das Zusammenleben mehrerer Mieter in einem Haus. Dazu gehören Rechte und Pflichten der Mieter, z.B. Reinigung des Treppenhauses, Ruhezeiten, Schneebeseitigung ...

Hausverwalter
Der Hausverwalter handelt im Auftrag des Vermieters und kümmert sich um die Angelegenheiten, die das Haus betrifft. Das sind zum Beispiel das Einziehen der Miete oder die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Hausverwalterkosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Heiznebenkosten
Dazu gehören: Betriebsstrom für Ölpumpe, Wartung der Heizung, Emissionsmessung.

Inklusivmiete
Die Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten.

Kaution
Die Bezahlung einer Kaution ist sozusagen eine „Mietsicherheit”, die ein Vermieter für die Wohnräume verlangen kann. Bis zu drei Monatsmieten (Kaltmiete) sind erlaubt. Die Kaution wird in der Regel auf einem Sparkonto angelegt. Der Mieter bekommt sie mit den Zinserträgen zurück, wenn er auszieht und die Wohnung ordnungsgemäß hinterlässt.

Kündigung
Eine Kündigung ist die Auflösung des Mietverhältnisses. Dafür gibt es sowohl für Mieter und Vermieter bestimmte Kündigungsfristen. Daneben gibt es noch die fristlose Kündigung bei besonderem Verschulden des Mieters. In besonderen Härtefällen, wie zum Beispiel Schwangerschaft oder bevorstehendes Examen hat der Mieter einen besonderen Kündigungsschutz ( siehe „Sozialklausel”).

Makler
Ein Makler ist ein gewerblicher Wohnungsvermittler, der bei erfolgreicher Wohnungsvermittlung eine Provision verlangen. In der Regel muss der Vermieter den Makler bezahlen. Nur wenn du selbst für deine Suche einen Makler beauftragen solltest, musst du als Mieter/in zahlen.

Mietbürgschaft
Das ist eine zusätzliche Mietsicherheit. Der Bürge, oft die Eltern, springt für den Mieter ein, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Um eine Mietbürgschaft für jemanden zu übernehmen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Mietbürgschaft darf maximal drei Monatsmieten (Kaltmiete) umfassen. Gibt es zusätzlich eine Mietkaution, betragen Kaution und Mietbürgschaft zusammen maximal drei Monatsmieten.

Mietdauer
Die Mietdauer kann unbefristet oder auf eine bestimmte Zeit im Mietvertrag abgeschlossen werden. Befristete Mietverträge müssen immer auch den Befristungsgrund beinhalten.

Mieterhöhung
Mieterhöhung oder Mietpreissteigerung. Grundsätzlich kann der Vermieter die Miete schrittweise bis zur ortsüblichen Miete erhöhen oder dann, wenn die Betriebskosten nachweislich gestiegen sind oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Mieterhöhungen können auch im Mietvertrag vereinbart sein (siehe „Staffelmiete")

Mietminderung
Mietminderung kann der Mieter selbst vornnehmen, wenn er bestimmte Mängel an der Wohnung nachweisen kann (z.B. Heizung funktioniert im Winter nicht). Dann muss die Miete für eine bestimmte Zeit vom Vermieter gesenkt werden. Allerdings muss der Mieter dem Vermieter vorab den Mangel mitteilen, sodass dieser in beheben kann. Die Kostensenkung ist gesetzlich geregelt!

Mietspiegel
Der Mietspiegel informiert über die ortsüblichen Mieten sortiert nach Wohnungsgröße und Standard. Mietspiegel werden in der Regel von Gemeinden erstellt und für Interessierte herausgegeben. 

Mietvertrag
Vermieter und Mieter regeln im Mietvertrag, welche Räume zu welchem Preis wie lange und unter welchen Bedingungen vermietet werden. Der Vertrag muss von beiden unterschrieben werden. 

Renovierung/Schönheitsreparaturen
Ob und wann renoviert werden muss, ist im Mietvertrag geregelt. Dabei kann es auch sogenannte Renovierungsfristen für einzelne Räume geben. Zu den Schönheitsreparaturen gehört das Anstreichen und Tapezieren der Wände, Decken, (Böden), Heizkörper, Innentüren und Fensterrahmen von innen.

Sozialklausel
Unter bestimmten Härtefällen gilt für den Mieter ein Sonderkündigungsschutz. Zum Beispiel Schwangerschaft oder bevorstehendes Examen. Bei Zeitmietverträgen oder fristloser Kündigung hilft die Härtefallregelung nicht.

Sozialwohnung
Eine Sozialwohnung ist eine durch den Staat mitgeförderte Wohnung. Sie kann nur an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein (siehe „Wohnberechtigungsschein”) haben.

Staffelmiete
Staffelmiete bedeutet, dass in bestimmten Zeitabständen die Miete erhöht wird. Muss vertraglich geregelt werden.

Untervermietung
Bei der Untervermietung vermietet der Mieter seine Wohnung oder einzelne Zimmer an andere Personen. Dafür braucht der Mieter die schriftliche Erlaubnis des Vermieters.

Vertragspartner
Vermieter und Mieter sind die Vertragspartner eines Mietvertrages.

Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug von staatlich geförderten Wohnungen, sogenannten Sozialwohnungen. Zuständig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist das Amt für Wohnungsbauwesen. Kriterien sind das Einkommen und die Personenzahl im Haushalt.

Wohngeld
Staatliche Unterstützung zur Miete. Abhängig von Einkommen, Personenzahl und tatsächlicher Miete. Muss jährlich beantragt werden und kann nicht bei BAföG-Bezug oder anderen staatlichen Hilfen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, da hier bereits Mietkosten enthalten sind.

Wohnungsübergabeprotokol
Das Wohnungsübergabeprotokoll dient dazu, Mängel und Schäden der Wohnung beim Ein- und Auszug schriftlich festzuhalten. Jeweils ein Exemplar bekommen Mieter und Vermieter, die das Protokoll gemeinsam unterschreiben. Außerdem sollte ein Zeuge bei der Wohnungsbesichtigung dabei sein und ebenfalls unterschreiben.

Zahlungsverzug
Zahlt ein Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht, kann dies zur fristlosen Kündigung führen.

Zeitmietvertrag
Beim Zeitmietvertrag endet das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der im Mietvertrag eingetragen und von beiden Vertragspartnern unterschrieben worden ist. Weiter muss im Mietvertrag der Grund für die Befristung stehen.

 

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