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Kaltmiete & Warmmiete?!

Miete ist nicht gleich Miete. Denn da gibt es noch die Nebenkosten und als einmalige Leistung die Mietkaution.

Die Kaltmiete: Das ist die sogenannte Grundmiete ohne die Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und andere Nebenkosten.

 

Die Warmmiete: Das sind Kaltmiete + Nebenkosten (abgekürzt WM oder KM + NK).

Die Nebenkosten haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer  „zweiten Miete” entwickelt. Meistens machen die Nebenkosten 25-30% der Warmmiete aus! Der Vermieter kann nur diejenigen Nebenkosten abrechnen, die im Mietvertrag vereinbart sind. Die Nebenkosten werden monatlich zusammen mit der Kaltmiete fällig. Der Vermieter muss nachher jedoch eine genaue Verbrauchsabrechnung vorlegen und eventuell zu viel bezahlte Nebenkosten zurückzahlen. Sparen bei den Heizkosten, Strom und Wasser lohnt sich also!

 

Die Nebenkosten: Das sind vor allem Kosten für Heizung, Strom und Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Beleuchtung, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Hauswart und Gemeinschaftsantenne.

Nicht bezahlt werden müssen Verwaltungs- und Reparaturkosten, Mietausfall- und Umweltschäden, Pförtner- und Überwachungskosten und Versicherungen mit Ausnahme der Gebäudeversicherung.

 

Was ist mit Mieterhöhungen?

Der Vermieter kann die Miete erhöhen, um sie an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Also wenn deine Wohnung nachgewiesenermaßen sehr billig war oder die Mietpreise allgemein gestiegen sind. Der Mieter hat zwei Kalendermonate Zeit, dieser Mieterhöhung schriftlich zuzustimmen. Erst dann wird sie gültig. Auch darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% steigen. Wenn einem die Forderung überzogen vorkommt, sollte man also nicht gleich zustimmen, sondern sich beim Amt für Bau- und Wohnungswesen nach dem Mietspiegel erkundigen. In einzelnen Großstädten gilt die Mietpreisbremse.

Auch Renovierungen, eine neue Heizung oder bauliche Verbesserungen sind ein Grund für Mieterhöhungen. Eine solche Modernisierungsmaßnahme muss der Vermieter aber 3 Monate vorher ankündigen und dabei im Einzelnen die beabsichtigten Maßnahmen erläutern. Von den für die Wohnung aufgewendeten Kosten darf der Vermieter jährlich 11% auf die Miete aufschlagen.

In manchen Mietverträgen wird eine Staffelmieterhöhung festgelegt. Daran wird dann eine automatische Mieterhöhung um einen bestimmten Prozentsatz festgeschrieben. Du weißt also vorher, wann eine Mietsteigerung auf dich zukommt.

 

Die Mietkaution als Pfand

Meistens verlangt der Vermieter eine Kaution. Das dürfen maximal drei Monatsmieten der Kaltmiete sein. Das Geld muss der Vermieter auf ein spezielles Konto anlegen. Beim Auszug erhältst du die Kaution dann plus Zinsen und Zinseszinsen wieder. Die Kaution ist so etwas wie ein Pfand. Wenn der Vermieter beim Auszug Schäden feststellt oder du z.B. entgegen der Vereinbarung im Mietvertrag nicht die Wände gestrichen hast, kann er einen Teil der Kaution einbehalten. Gleiches gilt bei einem Auszug ohne fristgerechte Kündigung oder Mietrückständen.

Oft wird auch eine Mitbürgschaft deiner Eltern oder eine Schufa-Auskunft von dir oder deinen Eltern, sofern sie dir eine Mitbürgschaft ausstellen, gefordert. Falls du bereits einen Arbeitsplatz hast, wollen viele Vermieter den Arbeitsvertrag sehen. Hier geht es immer darum, sich möglichst gut abzusichern, dass du auch deine Miete zahlen kannst beziehungsweise falls nicht, andere wie deine Eltern einspringen.