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Der Mietvertrag

Geschafft. Du hast eine Wohnung gefunden! Bevor du dich ans Kisten packen machst, musst du noch den Mietvertrag unterschreiben. Weiter empfehlen wir dir, ein Wohnungsübergabe-Protokoll zusammen mit deinen Vermietern anzufertigen. Darin werden vor allem Mängel der Wohnung festgehalten, die schon vor deinem Einzug bestanden haben. Das können Flecken auf dem Teppich, Kratzer im Parkett, Risse in der Fensterbank oder der fehlende Spiegel im Bad sein. Das hört sich auf den ersten Blick sehr spießig an, doch damit kannst du dir so manchen Ärger beim Auszug sparen.

Die Vorlage für dein Wohnungsübergabe-Protokoll zum Drucken anzeigen.

Den Mietvertrag bringt der Vermieter mit. Meist ist er lang und gespickt mit Paragraphen. Doch keine Bange, vieles ist reine Formsache. Auf einige Dinge solltest du aber sehr wohl achten und nicht alles, was geschrieben ist, darf auch drin stehen.

Deshalb gilt: Erst Lesen, dann Unterschreiben!

Auch wenn die Wohnung noch so schön ist, solltest du nicht vorschnell unterschreiben. Es ist selbstverständlich, dass du den Mietvertrag mitnehmen und dann zu Hause in Ruhe durchlesen und unterschreiben kannst. Am besten lässt du auch mal deine Eltern drüber gucken!


Gut zu wissen:

Mietzeit und Kündigung

Die Mietzeit kann befristet oder unbefristet sein. Bei einem befristeten Mietvertrag ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. Das gilt für den Vermieter genauso wie für dich. Ausnahme: Ihr einigt euch und die Kündigung erfolgt im beiderseitigen Einverständnis.

Bei einem unbefristeten Mietvertrag hast du drei Monate Kündigungsfrist. Deine schriftliche Kündigung verschickst du am besten per Einschreiben und der Brief muss spätestens am dritten Werktag beim Vermieter eintreffen! Für deinen Vermieter gelten nach einer bestimmten Zeit sogar noch längere Kündigungszeiten (nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate)

Miete und Nebenkosten

Die Kaltmiete (abgekürzt KM) ist die so genannte Grundmiete ohne die Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und andere Nebenkosten. In der Warmmiete (abgekürzt WM oder KM + NK) sind diese Nebenkosten bereits enthalten. Kaltmiete und Nebenkosten müssen im Mietvertrag stehen.
Mehr zu Kaltmiete, Nebenkosten und Kaution findest du bei Kalt oder warm?.

Renovieren

Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass du beim Auszug die Wohnung "besenrein" hinterlassen musst, hast du Glück. Dann reicht es nämlich, wenn du die Wohnung sauber übergibst und mit Streichen hast du nichts am Hut. Eine Klausel, nach der du zweimal, also bei Ein- und Auszug, renovieren musst, ist nicht erlaubt. Wohl aber die Festlegung von bestimmten Renovierungsfristen (alle drei Jahre Küche, Bad und Dusche, alle fünf Jahre Wohn- und Schlafräume, Flur und Toilette und alle sieben Jahre Nebenräume). Ziehst du bereits nach zwei Jahren wieder um, musst du bei einer solchen Regelung überhaupt nicht renovieren. Musstest du beim Einzug bereits streichen, brauchst du es nach drei Jahren oder beim Auszug nicht noch einmal zu tun. Renovieren kannst du natürlich selber. Einen Maler brauchst du damit nicht beauftragen. Es muss nur "fachgerecht" sein, was mit ein wenig Übung kein Problem sein dürfte. Renovieren heißt auch nicht immer gleich Tapezieren. Wenn die Tapete noch okay ist, reicht Streichen völlig aus.

Untervermietung

Für Untervermietung brauchst du grundsätzlich die Zustimmung deiner Vermieter. Allerdings muss der Vermieter bei einem "berechtigten Interesse" des Mieters zustimmen.

Hier einige Beispiele: Du hast eine 2-Zimmer-Wohnung gemietet und bist plötzlich arbeitslos geworden. Du kannst allein die Miete nicht mehr aufbringen und willst deshalb ein Zimmer untervermieten. Oder du willst drei Monate ins Ausland und suchst für die Zeit eine Zwischenmieterin. Auch dem Einzug deines Freundes oder deiner Freundin müssen die Vermieter zustimmen. Was nicht geht, ist eine 3-Zimmer-Wohnung anzumieten und direkt bei Einzug daraus eine WG zu machen. Da musst du schon vorher deine Karten offen auf den Tisch legen.

Wohngemeinschaft

Hier gibt es prinzipiell zwei Varianten. Entweder ist eine/r von euch Hauptmieter/in und alle anderen sind Untermieter oder alle Mitbewohner sind Hauptmieter/innen.

In der WG von Melina, Anne und Tom ist Anne die Hauptmieterin. Nur sie hat den Mietvertrag unterschrieben und haftet auch ganz allein für die gesamte Miete der Wohnung und evt. Schäden. Tom und Melina haben Untermietverträge mit Anne und zahlen ihren Mietanteil monatlich auf Annes Konto. Sie zahlt dann die gesamte Miete an die Vermieter. Wenn Melina oder Tom nicht pünktlich zahlen oder Melina auszieht und nicht rechtzeitig jemand neues gefunden wird, steht Anne erst mal dumm da. Kündigt Anne, müssen alle ausziehen oder hoffen, dass die Vermieter Melina oder Tom als neuen Hauptmieter akzeptieren.
Gut ist es deshalb, gleich im Mietvertrag festzuhalten, dass bei Auszug des Hauptmieters automatisch ein Untermieter/Nachmieter zum neuen Hauptmieter werden kann.

In einer anderen WG sind Tina und Britta beide Hauptmieterinnen. Schwierig ist hier, dass weder Tina noch Britta alleine kündigen können und im Regelfall beide für die gesamte Miete haften (sogenannte Gesamtschuldner). Zahlt Tina nicht, muss Britta dafür mit gerade stehen.

Bei beiden Modellen kann es also zu Problemen kommen, wenn es unter euch Ärger gibt. Der Normalfall ist das aber sicher nicht! Wechsel oder Auszug einzelner Mitbewohner müsst ihr unverzüglich euren Vermietern mitteilen. Allerdings haben sie nichts bei der Auswahl der neuen Mitbewohner/in mitzureden.