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Krankheit

Ohne Krankenversicherung geht es nicht!

Krank sein ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann auch ganz schön teuer sein, wenn du nicht krankenversichert bist. Deshalb ist diese Versicherung ein Muss für alle.

Solange du noch zur Schule gehst, bist du über deine Eltern versichert. Gleiches gilt für Studis oder Auszubildende ohne Ausbildungsgehalt bis einschließlich 25 Jahre. Bei freiwilligen Wehrdienst sowie Freiwilligendiensten (FSJ, BFD, Europäischer Freiwiliigendienst u.ä.) verlängert sich die Frist für die Familienversicherung sogar über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus noch um bis zu 12 Monate. Allerdings gibt es die Familienversicherung nur bei den Gesetzlichen. Bei der privaten Krankenversicherung muss für dich von Geburt an extra bezahlt werden.

Welche Versicherung soll ich nehmen und kann ich später wieder wechseln?

Als Angestellte/r unterliegst du der gesetzlichen Versicherungspflicht. Es sei denn, du verdienst so viel, dass du über der Versicherungspflichtgrenze liegst. Dann kannst du dich – genau wie Selbstständige – entweder freiwillig pflichtversichern oder eine private Krankenkasse auswählen. Beamte sind Privatpatienten. 

Die Beträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind gesetzlich festgelegt und überall gleich. Allerdings können die Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die je nach Krankenkasse leicht unterschiedlich sein können. Unterschiede gibt es vor allem im Service.  

Du kannst deine gesetzliche Krankenkasse auch wechseln. Das geht mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende, wenn du mindestens 12 Monate Mitglied bei deiner Kasse warst. Hierfür füllst du den Neuaufnahmeantrag bei deiner neuen Versicherung aus. Die Kündigung bei deiner alten Krankenkasse erfolgt dann automatisch. Die Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt, wenn du einen neuen Job aufnimmst. Innerhalb der ersten 14 Tage kannst du eine neue Kasse wählen. Auch wenn sich die Zusatzbeiträge der Kasse ändern, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn du jung bist, sind private Krankenversicherung oft billiger als die Gesetzlichen. Anders ist es aber, wenn du Kinder hast, chronisch krank bist oder älter wirst. Dein Beitrag richtet sich hier nämlich nicht nach dem Einkommen, sondern nach deinem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand und auch die kostenlose Familienversicherung gibt es nicht. Selbst bei häufigen chronischen Erkrankungen wie etwa Heuschnupfen zahlst du mehr im Monat und für dein steigendes Lebensalter wirst du ebenfalls zur Kasse gebeten. Vor Schummeln bei Gesundheitsrisiken sei gewarnt, denn das kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen! 

Wechseln von Privat zu Privat ist kaum möglich, da der Versicherte seine bis dahin angesammelten Altersrückstellungen nicht mitnehmen kann und ihn eine neue Versicherung deshalb nur zu deutlich höheren Beiträgen annehmen wird. 

Hast du dich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden, kannst du in der Regel auch nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung zurück. Ein Wechsel zu den Gesetzlichen ist möglich, wenn du ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnisse unter der Versicherungspflichtgrenze aufnimmst und nicht älter als 55 Jahre bist. 

D.h. der Schritt zur privaten Krankenversicherung muss also gut überlegt sein, da es oft eine Entscheidung fürs Leben ist!

Gibt es keine Ermäßigungen für Azubis und Studenten?

Ermäßigungen für Azubis gibt es nicht. Hier richten sich die Beiträge nach dem Ausbildungsgehalt. Zusammen mit der Pflegeversicherung sind dies fast 10 % plus eventuell dem kassenabhängigen Zusatzbeitrag. Nur wenn du 325 € oder weniger brutto im Monat bekommst, zahlt dein Arbeitgeber die kompletten Sozialversicherungsbeiträge.  

Während dem Studium sieht das anders aus. Bis 25 Jahre kannst du kostenlos bei deinen Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein. Aber Vorsicht. Du darfst dabei regelmäßig nicht mehr als 405 € bzw. 450 € (bei Minijob) im Monat nebenher verdienen, sonst verlierst du den Anspruch auf Familienversicherung. Danach gibt es einen besonderen Studententarif bei den Gesetzlichen. Hier gilt übrigens die Obergrenze für Nebeneinkünfte von 450 € im Monat nicht. Allerdings darfst du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobben, sonst giltst du nicht mehr als Student/in!
Das Ende des „Studententarifs” kommt mit dem Examen, dem 30. Geburtstag oder dem Ablauf des 14. Fachsemesters.

Denk auch ans Sparen, wenn du krank bist!

Sobald du 18 Jahre bist, wirst du beim Arzt oder der Apotheke mit zur Kasse gebeten. Nutze unbedingt die wenigen Sparmöglichkeiten, die es noch gibt! 

Eine generelle Befreiung von Zuzahlungen gibt es nicht mehr. Alle ab 18 Jahren müssen 10 % der Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder etwa Hilfsmittel selbst tragen – mindestens 5, höchstens jedoch 10 €. Für die Salbe für 7 Euro zahlst du also nicht 70 Cent, sondern 5 Euro selbst, für das teure Krankenhausbett 10 Euro. Allerdings gibt es eine individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen. Die beträgt 2 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1 % und für Kinder oder andere nicht erwerbstätige Familienmitglieder gibt es noch zusätzliche Freigrenzen. 

Hier ein Beispiel: Wenn du als Single 10.000 € Bruttoeinnahmen im Jahr hast, musst du maximal 200 € für Zuzahlungen selbst beisteuern. Deshalb ist es ganz wichtig, alle Belege über Zuzahlungen zu sammeln. Hast du deine persönliche Belastungsgrenze erreicht, wirst du für den Rest des Jahres befreit. Deine Krankenkasse berät dich gerne über deine Belastungsgrenze und oft haben sie auch Sammelhefte für die Zuzahlungsbelege. 

Empfohlene Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind übrigens von den Zuzahlungen ausgenommen.

Bei Zahnersatz wird dein Bonusheft wichtig. Deine jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt solltest du dir unbedingt im Bonusheft abstempeln lassen, denn ab mindestens 5 Bonuspunkten bekommst du von deiner Kasse einen höheren Zuschuss bei Kronen oder etwa einer Brücke.