Meistere deinen Alltag!

Je nach Alter

Je älter du wirst, desto mehr Rechte, aber auch Verantwortung und Pflichten hast du. Zwischen sieben und 18 Jahren bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Für Kontoeröffnungen brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, ebenfalls für Abschlüsse von Abos. Kaufverträge sind nur gültig, wenn du sie mit deinem Taschengeld bestreiten kannst.

Wenn du 14 oder 15 Jahre alt bist:

  • Du hast das Recht auf freie Religionswahl.
  • Für dich beginnt die strafrechtliche Verantwortung nach dem Jugendstrafrecht.
  • Ab 15 darfst du ein Mofa mit Mofa-Prüfbescheinigung fahren.
  • Wenn der Film für dein Alter freigegeben ist, darfst du alleine bis 22 Uhr ins Kino. Auch bei Videos und PC-Spielen gelten die Altersfreigaben.
  • Willst du ausgehen, brauchst du noch deine Eltern oder einen anderen Erziehungsberechtigten über 18 Jahre als Begleitung. Allein in die Kneipe darfst du nur, wenn du kurz was essen oder trinken willst. Auch die Disco ist tabu. Eine Ausnahme bildet etwa die Party im Jugendhaus oder im Sportverein. Hier darfst du unter 14 Jahre bis 22 Uhr und unter 16 Jahre bis 24 Uhr allein feiern.
  • Bier, Wein und Sekt darfst du zwar noch nicht kaufen, aber nun im Beisein deiner Eltern trinken. Rauchen in der Öffentlichkeit ist genau wie Zigaretten kaufen verboten.

Wenn du 16 oder 17 Jahre alt bist:

  • Jetzt bist du eidesmündig, d.h. ein Richter kann von dir verlangen, dass du schwörst, als Zeuge vor Gericht die Wahrheit zu sagen.
  • Du besitzt einen Personalausweis. Jede/r Deutsche ab 16 Jahre ist dazu verpflichtet, sofern du nicht einen gültigen Reisepass hast. Du bekommst den Personalausweis nicht automatisch, sondern musst ihn persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragen. Du bist nicht verpflichtet, den Personalausweis immer bei dir zu tragen, musst ihn aber auf Verlangen einer Behörde oder der Polizei vorzeigen können.
  • Wenn der Film für dein Alter freigegeben ist, darfst du nun alleine bis 24 Uhr ins Kino. Auch bei Videos und PC-Spielen gelten noch die Altersfreigaben.
  • Jetzt darfst du bis 24 Uhr alleine in Disco oder Kneipe.
  • Du kannst Bier, Wein und Sekt kaufen. Hochprozentiges und Alkopops sind aber noch verboten und auch das Rauchen in der Öffentlichkeit.  
  • Ab 17 Jahre kannst du den "Führerschein mit 17" machen, der offiziell "Begleitetes Fahren" heißt. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur ans Steuer, wenn dich eine Person begleitet, die mindestens 30 ist, namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen ist und mindestens schon 5 Jahren selber den Führerschein hat. Im Ausland gilt diese Fahrerlaubnis allerdings nicht. Mit 18 kannst du dann den vollwertigen Führerschein beantragen.
  • Ab 16 Jahre kannst du in Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern an der Kommunalwahl teilnehmen. Auf Landesebene geht das bilang nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Ab 18 Jahre gelten für dich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen: 

  • Die volle Geschäftsfähigkeit. Du kannst jetzt alle Kaufabschlüsse selbst tätigen und Verträge abschließen. Allerdings bist du damit auch für die Folgen und evtl. Schulden verantwortlich. 
  • Du bist voll deliktfähig und prozessfähig. Zwischen 18 und 21 Jahre entscheidet der Richter, ob du noch als Jugendlicher behandelt wirst oder schon als Erwachsener. Ab dem 21. Geburtstag greift dann uneingeschränkt das allgemeine Strafrecht für Erwachsene. 
  • Du kannst den Führerschein fürs Auto machen.
  • Du kannst frei entscheiden, wen du heiraten möchtest. 
  • Es gibt keine Grenzen mehr durch das Jugendschutz- oder Jugendarbeitsschutzgesetz. Du darfst in der Öffentlichkeit rauchen, Zigaretten kaufen. Auch in Bezug auf Alkohol, Ausgehen, Filme und PC-Spiele gibt es keine Einschränkungen mehr.
  • Du kannst wählen gehen.