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Wahlrecht

Spätestens mit 18 gehörst du zu den "Erstwählern". Nutze dein neues Recht und gehe zur Wahl! Millionen Menschen vor dir haben dafür gekämpft oder gehen noch heute dafür auf die Straße. Im Fernsehen oder in der Zeitung hast du vielleicht schon mal etwas von Wahlbeobachtern mitbekommen. Das Wahlrecht ist also nicht irgendein Recht, sondern ein ganz wesentlicher Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaftsordnung.

Alle Wahlen müssen bei uns allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Es gibt das aktive und passive Wahlrecht. Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Menschen mit passivem Wahlrecht können selbst gewählt werden.

Die gesetzgebenden Organe, also der Bundestag und die Landtage, werden direkt vom Volk gewählt, die Regierungen indirekt über die Wahl der Abgeordneten, die dann die Bundes- oder Landesregierung wählen. Mehr unter Wählen.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, darf mit dem 18. Geburtstag wählen. Bei Europa- und Kommunalwahlen sind zusätzlich noch bei uns lebende Bürger und Bürgerinnen von Staaten der Europäischen Union wahlberechtigt.

In Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern kannst du bereits ab 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen. Auf Landesebene ist das bisher nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich. Es werden aber immer mehr Stimmen laut, das Wahlaltern insgesamt auf 16 Jahre herabzusetzen, damit junge Menschen mehr Gewicht bei Wahlen bekommen.

Alle Deutschen, die 18 Jahre alt sind, können für den Einzug in den Bundestag, in die Landes- oder Kommunalparlamente und ins Bundeskanzleramt kandidieren. Als Bundespräsident/-in muss man mindestens 40 Jahre alt sein, und die Oberbürgermeisterin oder der Bürgermeister muss in Baden-Württemberg zwischen 25 und 68 Jahre alt sein. Wer von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert sein passives Wahlrecht für 5 Jahre.