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Punkte in Flensburg

Wer sich nicht an die Straßenverkehrsregeln hält, dem drohen Bußgelder und eventuell auch "Punkte in Flensburg", dem zentralen Fahreignungsregister. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, egal ob du mit dem Auto, Moped, Fahrrad oder E-Scooter unterwegs bist. Sobald sich insgesamt 8 Punkte auf dem Konto befinden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Du hast noch den Führerschein auf Probe?

Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also ab dem Tag, an dem du den Führerschein ausgehändigt bekommen hast. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in den ersten zwei Jahren überhaupt fährst.
Nach Straftaten wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer, aber auch schon nach Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 20 km/h, Telefonieren mit Handy ohne Freisprecheinrichtung und Fahren über eine rote Ampel wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Bei einem weiteren sogenannten A-Verstoß mit Punkt in Flensburg erteilt die Behörde eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Nun darf wirklich nichts mehr passieren! Bei einem weiteren Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

In punkto Alkohol gilt während der Probezeit und für alle unter 21-Jährige sogar die Null-Promille-Grenze.
 

Wann ist der Führerschein weg?

Verurteilungen und Ordnungswidrigkeiten wegen Verkehrsdelikten werden im Verkehrszentralregister in Flensburg, der so genannten "Verkehrssünderkartei", eingetragen. Je nach Schwere gibt es 1 bis 3 Punkte. Bekommst du 3 Punkte auf einmal, ist damit auch die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden. Bei 4-5 angesammelten Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 6-7 Punkten eine schriftliche Verwarnung. Bei 8 Punkten gilt der Betroffene als "ungeeignet" und die Fahrerlaubnis wird automatisch entzogen.

Bei 2 Punkten bekommst du neben einer Geldbuße noch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Das geht schneller als du denkst. Es genügt, wenn du beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer erwischt wirst und dabei andere gefährdest oder in der Tempo 30-Zone mit 65 kmh geblitzt wirst. In dieser Zeit darfst du überhaupt kein Kraftfahrzeug fahren, auch kein Mofa! Verstöße gegen das Fahrverbot sind kein Kavaliersdelikt und haben Geldstrafen oder sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zur Folge.

Bei besonders schweren Vergehen wie Volltrunkenheit oder Fahrerflucht kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, d.h. der Führerschein ist komplett weg.

Es gibt unter anderem eine Vielzahl an Bußgeld-Rechnern, mit denen du dein Vergehen schildern kannst und gezeigt bekommst, mit welcher Strafe du zu rechnen hast. Schau dich mal im Internet um und suche dir einen aus, der dir gefällt!
 

Du willst es genau wissen?

Den genauen Überblick über Bußgelder und Konsequenzen im Straßenverkehr für Autofahrer und Fahrradfahrer bekommst du auf: www.bussgeldkatalog.org