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Untervermietung
Für Untervermietung brauchst du grundsätzlich die Zustimmung deiner Vermieter. Allerdings muss der Vermieter bei einem "berechtigten Interesse" des Mieters zustimmen.
Hier einige Beispiele: Du hast eine 2-Zimmer-Wohnung gemietet und bist plötzlich arbeitslos geworden. Du kannst alleine die Miete nicht mehr aufbringen und willst deshalb ein Zimmer untervermieten. Oder du willst drei Monate ins Ausland und suchst für die Zeit eine Zwischenmieterin. Auch dem Einzug deines Freundes oder deiner Freundin müssen die Vermieter zustimmen.
Was nicht geht, ist eine 3-Zimmer-Wohnung anzumieten und direkt bei Einzug daraus eine WG zu machen. Da musst du schon vorher deine Karten offen auf den Tisch legen.



