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Verbote beim Sex

Sex ist doch wohl Privatsache, oder? Ja, aber trotzdem gibt es einige gesetzliche Schranken, an die sich jeder halten muss.

Das ist absolut verboten und wird streng bestraft:

  • Sexuelle Handlungen vor oder mit Jugendlichen unter 14 Jahren sind absolut verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Hier hilft auch nicht die Entschuldigung vor Gericht, der oder diejenige sei damit einverstanden gewesen. Sind beide unter 14 Jahre, ist es nicht strafbar, da beide noch nicht strafmündig sind. Bist du 15 und schläfst mit einer 13-Jährigen, kannst du dich im Prinzip wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar machen. Darauf bezieht sich auch der Vorwurf gegenüber dem 17-jährigen Schüler, der monatelang in der Türkei in Untersuchungshaft saß, weil die Eltern einer 13-Jährigen ihn wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt haben. Der eigentliche Sinn des Gesetzes liegt allerdings darin, Kinder vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.
  • Es ist nicht nur falsch, sondern strafbar, jemanden zu drängen weiterzugehen, als er will. Wer z.B. jemanden betrunken macht, um ihn oder sie ins Bett zu bekommen, riskiert eine Anklage wegen Vergewaltigung. Selbst wenn man verheiratet ist, ist es strafbar, seinen Partner oder seine Partnerin zum Sex zu zwingen. Die Mindeststrafe für Vergewaltigung beträgt zwei Jahre.
  • Grundsätzlich verboten ist Sex mit minderjährigen eigenen oder adoptierten Kindern und Pflegekindern.
  • Auch Sex mit Minderjährigen, die in einem Erziehungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis mit einem stehen, ist besonders unter Strafe gestellt. Also z.B. wenn du als Freizeitleiter mit Jugendlichen unterwegs bist.