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Menschenrechte

Menschenrechte hat man allein deswegen, weil man ein Mensch ist.

Sie gelten also unabhängig vom Ort, an dem ich mich aufhalte, und unabhängig von meiner eigenen Nationalität.

Die Idee der Menschenrechte ist schon alt. Umfassend festgehalten wurden die Menschenrechte aber erst 1948 in der Allgmeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie ist genauso wie die Gründung der Vereinten Nationen 1945 eine Reaktion auf den Ersten und Zweiten Weltkrieg.

Diese beiden schrecklichen Kriege, vor allem der Zweite Weltkrieg, hatten gezeigt, dass die einzelnen Staaten und ihre Gesetze nicht ausreichen, um Menschen zu schützen. Diese Aufgabe sollte fortan die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen gemeinsam leisten.

Zu den Menschenrechten gehören so grundlegende Dinge wie das Recht auf Leben, Verbot von Diskriminierung, Schutz vor Folter, Recht auf Asyl, Meinungsfreiheit, Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils, Reisefreiheit, Recht auf Eigentum oder Berufsfreiheit. Mehr zu den Menschenrechten erfährst du auf der Plattform „Menschenrechte - Deine Rechte. Vielfalt tut gut".
 

Art. 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.”