Die Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung soll dir bei Arbeitslosigkeit finanziell über die Runden helfen. Dazu gibt es das Arbeitslosengeld, das Arbeitslosengeld II und Maßnahmen zur Arbeitsplatzförderung wie Umschulungen und Weiterbildungsangebote seitens der Agentur für Arbeit. Dafür gehen von deinem Bruttogehalt monatlich 3,0 % (Stand 2013) ab. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du aber nur, wenn du dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hast und in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Arbeitslosengeld II ist unabhängig von Versicherungsbeiträgen. Hier gilt anders als beim Arbeitslosengeld aber das Prinzip der Bedürftigkeit.
Wer arbeitslos wird, muss direkt zur Agentur für Arbeit!
Selbst wenn du glaubst, auch ohne die Agentur für Arbeit bald wieder einen neuen Job zu finden, musst du unverzüglich die nächste Agentur für Arbeit ansteuern. Arbeitslosengeld gibt es nämlich nur, wenn du dich persönlich arbeitslos gemeldet hast und wer sich zu spät meldet, bekommt erst einmal weniger!
Sobald du die Kündigung in der Tasche hast, musst du dich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die Meldung sogar drei Monate vor Beschäftigungsende erfolgen. Für den Gang zum Arbeitsamt muss dich der Arbeitgeber freistellen. Für Azubis gilt die Meldepflicht übrigens nicht, da sie meist erst nach der Abschlussprüfung wissen, ob sie übernommen werden oder nicht.
Um dann anschließend auch gleich Arbeitslosengeld zu bekommen, musst du dich zusätzlich noch persönlich arbeitslos melden. Das kannst du frühestens 3 Monate vorher und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit tun. Sobald du Arbeitslosengeld erhältst, bist du sozialversichert und das ist ganz wichtig. Deine Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
Geld aus der Arbeitslosenversicherung für Azubis:
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe das dürftige Lehrlingsgehalt aufbessern!
Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, falls das Geld für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren und anderes nicht reicht. Allerdings wird dabei neben dem eigenen Ausbildungsgehalt auch das Einkommen der Eltern und Ehepartner berücksichtigt. Die Berufausbildungsbeihilfe kannst du bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit beantragen.



