Glossar
- Abstandszahlung/Ablöse
Zahlung des Nachmieters an den Vormieter. In der Regel für größere Anschaffungen, die in der Wohnung bleiben, wie etwa die Kücheneinrichtung.
- Bagatellreparaturen
Das sind Kleinreparaturen. Normalerweise müssen auch die vom Vermieter bezahlt werden. Oft steht aber im Mietvertrag, dass der Mieter Bagatellreparaturen bis zu der Obergrenze von 75-90 Euro pro Einzelrechnung selber zahlen muss. Die Rechnungen dürfen sich nicht auf mehr als 150-200 Euro im Jahr belaufen. Reperaturen oberhalb der Obergrenze muss der Vermieter komplett bezahlen.
- Besichtigungsrecht
Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nur nach Absprache und zu bestimmten Tageszeiten betreten.
- Betriebskosten
Auch Nebenkosten genannt. Sie sind im Mietvertrag geregelt und müssen vom Vermieter gesondert abgerechnet werden. Dazu zählen u.a. Kosten für Wasser, Abwasser, Müll, Gas, Strom, Hausreinigung ...
- Chiffre-Anzeige
Bei dieser Anzeigenform gibt es als Absender keinen Namen mit Adresse, wo man anrufen oder hinschreiben kann, sondern nur eine sogenannte Chiffre-Nummer. Briefe auf die Anzeige werden dann über den Zeitungsverlag mit Hilfe der Chiffre-Nummer an den Schreiber der Anzeige weitergeleitet.
- Eigenbedarf
Der Vermieter kann den Mietvertrag lösen, wenn er die Räume nachweislich für Familienangehörige oder Hausangestellte sowie Pflegepersonen benötigt.
- Grundmiete
Mietpreis ohne Nebenkosten. Auch Kaltmiete genannt.
- Hausmeister/Hauswart
Seine Aufgaben können sein: Gartenpflege, Schneebeseitigung, Hofreinigung ... Die Kosten dafür können über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
- Hausordnung
Regelt das Zusammenleben mehrerer Mieter in einem Haus. Dazu gehören Rechte und Pflichten der Mieter, z.B. die Kehrwoche, Ruhezeiten, Schneebeseitigung ...
- Hausverwalter
Der Hausverwalter handelt im Auftrag des Vermieters und kümmert sich um die Angelegenheiten, die das Haus betrifft. Das sind zum Beispiel das Einziehen der Miete oder die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Hausverwalterkosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
- Heiznebenkosten
Dazu gehören: Betriebsstrom für Ölpumpe, Wartung der Heizung, Emissionsmessung.
- Indexmiete
Hier wird die Mieterhöhung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland gekoppelt.
- Inklusivmiete
Die Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten.
- Kaltmiete
siehe -> Grundmiete.
- Kaution
"Mietsicherheit", die ein Vermieter für die Wohnräume verlangen kann. Bis zu drei Monatsmieten (Kaltmiete) sind erlaubt. Die Kaution wird in der Regel auf einem Sparkonto angelegt. Der Mieter bekommt sie mit den Zinserträgen zurück, wenn er auszieht und die Wohnung ordnungsgemäß hinterlässt.
- Kündigung
Auflösung des Mietverhältnisses. Dafür gibt es sowohl für Mieter und Vermieter bestimmte Kündigungsfristen. Daneben gibt es noch die fristlose Kündigung bei besonderem Verschulden des Mieters. In besonderen Härtefällen, wie zum Beispiel Schwangerschaft oder bevorstehendes Examen hat der Mieter einen besonderen Kündigungsschutz (-> Sozialklausel).
- Makler
Gewerbliche Wohnungsvermittler, die bei erfolgreicher Wohnungsvermittlung eine Provision verlangen.
- Mietdauer
Die Mietdauer kann unbefristet oder auf eine bestimmte Zeit im Mietvertrag abgeschlossen werden. Befristete Mietverträge müssen immer auch den Befristungsgrund beinhalten.
- Mieterhöhung
Mietpreissteigerung. Grundsätzlich kann der Vermieter die Miete schrittweise bis zur ortsüblichen Miete erhöhen oder dann, wenn die Betriebskosten nachweislich gestiegen sind oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Mieterhöhungen können auch im Mietvertrag vereinbart sein -> Staffelmietverträge.
- Mietminderung
Wenn der Mieter bestimmte Mängel an der Wohnung nachweisen kann (z.B. Heizung funktioniert im Winter nicht), muss die Miete für eine bestimmte Zeit vom Vermieter gesenkt werden. Die Kostensenkung ist gesetzlich geregelt!
- Mietspiegel
Der Mietspiegel informiert über die ortsüblichen Mieten sortiert nach Wohnungsgröße und Standard. Mietspiegel werden in der Regel von Gemeinden erstellt und für Interessierte herausgegeben. Die Mietspiegel im Internet gibt es bei www.immopilot.de im Bereich Mieter unter Tipps.
- Mietvertrag
Vermieter und Mieter regeln im Mietvertrag, welche Räume zu welchem Preis wie lange und unter welchen Bedingungen vermietet werden. Der Vertrag muss von beiden unterschrieben werden. Einheitsmietverträge kann man im Schreibwarenhandel kaufen oder sich unter www.mieterbund.de im Bereich "Recht" runterladen.
- Mietwucher
Mietpreis, der die ortsübliche Miete um 20% übersteigt.
- Nebenkosten
Siehe -> Betriebskosten.
- Renovierung/Schönheitsreparaturen
Ob und wann renoviert werden muss, ist im Mietvertrag geregelt. Dabei kann es auch sogenannte Renovierungsfristen für einzelne Räume geben. Zu den Schönheitsreparaturen gehört das Anstreichen und Tapezieren der Wände, Decken, (Böden), Heizkörper, Innentüren und Fensterrahmen von innen.
- Sozialklausel
Unter bestimmten Härtefällen gilt für den Mieter ein Sonderkündigungsschutz. Zum Beispiel Schwangerschaft oder bevorstehendes Examen. Bei Zeitmietverträgen oder fristloser Kündigung hilft die Härtefallregelung nicht.
- Sozialwohnung
Eine durch den Staat mitgeförderte Wohnung. Sie kann nur an Personen vermietet werden, die einen -> Wohnberechtigungsschein haben.
- Staffelmiete
In bestimmten Zeitabständen wird die Miete erhöht. Muss vertraglich geregelt werden.
- Untervermietung
Der Mieter vermietet seine Wohnung oder einzelne Zimmer an andere Personen unter. Dafür braucht der Mieter die schriftliche Erlaubnis des Vermieters.
- Vergleichsmiete
-> Mietspiegel.
- Vertragspartner
Vermieter und Mieter sind die Vertragspartner eines Mietvertrages.
- Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug von staatlich geförderten Wohnungen, sogenannten Sozialwohnungen. Zuständig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist das Amt für Wohnungsbauwesen. Kriterien sind das Einkommen und die Personenzahl im Haushalt.
- Wohngeld
Staatliche Unterstützung zur Miete. Abhängig von Einkommen, Personenzahl und tatsächlicher Miete. Muss jährlich beantragt werden und kann nicht bei BAföG-Bezug oder anderen staatlichen Hilfen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, da hier bereits Mietkosten enthalten sind.
- Wohnungsübergabeprotokoll
Es dient dazu, Mängel und Schäden der Wohnung beim Ein- und Auszug schriftlich festzuhalten. Jeweils ein Exemplar bekommen Mieter und Vermieter, die das Protokoll gemeinsam unterschreiben. Außerdem sollte ein Zeuge bei der Wohnungsbesichtigung dabei sein und ebenfalls unterschreiben.
- Wohnungsvermittlungsverein
VORSICHT! Sie verstoßen gegen das Gesetz. Diese Vereine verlangen von Wohnungssuchenden hohe "Vereinsbeiträge" und oft werden den "Mitgliedern" dann überteuerte Wohnungen angeboten!
- Zahlungsverzug
Zahlt ein Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht, kann dies zur fristlosen Kündigung führen.
- Zeitmietvertrag
Das Mietverhältnis endet zu einem bestimmten Zeitpunkt, der im Mietvertrag eingetragen und von beiden Vertragspartnern unterschrieben worden ist. Weiter muss im Mietvertrag der Grund für die Befristung stehen.



